Kreis Südwestpfalz Auflagen sorgen für jede Menge Arbeit

Auf dem großen Closter-Betriebsgelände in Schönenberg-Kübelberg stehen nicht alle Altfahrzeuge da, wo sie sollen.
Auf dem großen Closter-Betriebsgelände in Schönenberg-Kübelberg stehen nicht alle Altfahrzeuge da, wo sie sollen.

Bei der in Schieflage geratenen Autoverwertung Closter in Schönenberg-Kübelberg wird der Betrieb derzeit „in eingeschränktem Umfang fortgeführt“, wie Insolvenzverwalter Paul Wieschemann auf RHEINPFALZ-Nachfrage mitteilte. Das Insolvenzverfahren wurde Anfang des Monats eröffnet.

„Betrieb in eingeschränktem Umfang“, das bedeutet: Gebrauchtwagenverkauf, Ersatzteilhandel, Werkstatt, Reifendienst – all das läuft ganz normal weiter. „Wir arbeiten den Fahrzeugbestand ab“, sagt Paul Wieschemann. Allerdings würden vorerst keine weiteren Altfahrzeuge mehr angenommen. Das hat nicht nur mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang September zu tun, sondern auch mit Auflagen der Kreisverwaltung, die diese dem Autoverwerter bereits vor einiger Zeit gemacht hatte. Schon bevor Inhaber Armin Closter im Juni Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte, habe die Verwaltung bemängelt, dass „umwelt- und genehmigungsrechtliche Vorgaben“ nicht eingehalten würden. Davon habe er bei der Aufarbeitung der Situation bei Closter erfahren, sagte Wieschemann. Der Kaiserslauterer Rechtsanwalt hatte schon im Juni angekündigt, dass es eine ganze Zeit dauern werde, bis er sich Überblick über das Unternehmen mit dem riesigen Betriebsgelände und den – so hatte Wieschemann geschätzt – rund 3000 Autos verschafft habe. Die Auflagen der Kreisverwaltung beziehen sich auf die Lagerung der Altfahrzeuge, die noch nicht trockengelegt wurden, schildert Paul Wieschemann. Diese dürften nur auf bestimmten Flächen des Betriebsgeländes abgestellt werden, daher müssten nun zahlreiche Autos umgestellt und schnellstmöglich aufgearbeitet werden. Auch aus diesem Grund gelte es nun, zunächst den Bestand zu reduzieren. In der Vergangenheit habe die Kreisverwaltung „immer wieder Maßnahmen zur Beseitigung rechtswidriger Zustände auf dem Gelände der Firma Closter ergriffen“, teilte deren Sprecherin Karla Hagner auf Anfrage mit. Es sei unzulässig, Fahrzeuge auf Flächen abzustellen, „die nicht flüssigkeitsdicht und über einen Öl-/Benzinabscheider an die Kanalisation angeschlossen sind“. Die Verwaltung habe bereits Verfahren zur Räumung der ungenehmigten Flächen in die Wege geleitet. Für die 18 Mitarbeiter bei Closter steht laut Wieschemann nicht zuletzt wegen dieser Auflagen jede Menge Arbeit an: „Es gibt auf jeden Fall noch bis weit ins Jahr 2018 hinein genug zu tun.“ Bislang habe kein Mitarbeiter entlassen werden müssen, die Gehälter könnten derzeit aus dem laufenden Betrieb heraus finanziert werden. Ansätze für eine langfristige Lösung gibt es bis dato noch nicht. „Wir suchen nach Investoren, jemandem, der einsteigt“, berichtete Wieschemann. „Konkrete Anfragen haben wir derzeit noch keine.“ Bei Firmeninhaber Armin Closter bestehe aber grundsätzlich „die Bereitschaft zur Übertragung“. Inhaber Armin Closter hatte vor mehr als drei Monaten Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, zu dem die Firma gehört. Die Autoverwertung in Schönenberg-Kübelberg feiert in diesem Jahr ihr 50-jähriges Bestehen.

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