Südwestpfalz Amphibienschutz: An diesen Stellen gilt ein Tempolimit und besondere Vorsicht

Helfer sammeln die Kröten in einem Eimer ein und bringen sie auf die andere Straßenseite.
Helfer sammeln die Kröten in einem Eimer ein und bringen sie auf die andere Straßenseite.

In den kommenden Tagen kommen die Kröten, Frösche und Molche wieder zu Tausenden aus ihren Winterquartieren und machen sich auf den Weg zu ihren Laichgewässern. Sie sind bei Überqueren der Straßen in Gefahr und werden dabei zur Gefahr für den Straßenverkehr.

Noch im Februar werden an 25 Straßenabschnitten in der Südwestpfalz sogenannte Amphibienschutzzäune mit einer Gesamtlänge von fast 12 Kilometern aufgestellt. Sie hindern die Amphibien am Überqueren der Straßen. Auf der straßenabgewandten Zaunseite sind mehrere Eimer in den Boden versenkt, in welche die Tiere während ihrer Wanderung hineinfallen. Zweimal täglich, morgens und abends, werden sie von den vielen ehrenamtlichen Helfern aus den Eimern entnommen und sicher über die Straße in Richtung Laichgewässer gebracht und ausgesetzt.

Die Wanderung beginnt mit einer anhaltend milden Witterung, also bei frostfreien Nächten mit nächtlichen Temperaturen von mehr als fünf Grad. Gewöhnlich erstreckt sich die Wanderungszeit von Ende Februar bis Ende April, kann jedoch witterungsbedingt auch variieren.

Naturschutzbehörde sucht noch ehrenamtliche Helfer

Gefahr besteht für Amphibien, Helfern sowie Verkehrsteilnehmer. Für Letztere kann ein Bremsvorgang auf den Amphibienkadavern auch abseits der Straße enden. Wegen Rasern fürchten die Helfenden häufig um ihre Gesundheit. Auch um sie noch besser zu schützen, wird die Höchstgeschwindigkeit an den entsprechenden Stellen teilweise auf 50 Stundenkilometer beschränkt. Entsprechende Hinweise erfolgen vor Ort mit Schildern. Insbesondere für den Bereich Clausen sucht die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Südwestpfalz ehrenamtliche Helfer. Interessierte wenden sich an die Kreisverwaltung Südwestpfalz,- Untere Naturschutzbehörde -, Telefon 06331 809222 oder -227, E-Mail Amphibienschutz@lksuedwestpfalz.de.

Die Straßenabschnitte

L 487 im Faunertal bei Fischbach;

L 478 im Reißlertal ab Höhe Lagerweiher in Richtung Eppenbrunn;

L 478 Großsteinhausen – Großsteinhauser Mühle;

K 43 Schönau bis Schindelsdelle;

L 488 Schönau Königsweiher;

K 5 Ransbrunnertal bei Eppenbrunn;

K 30 Heltersberg – Schmalenberg;

K 32 Waldfischbach-Burgalben – Leimen, Höhe Clausensee;

L 499 Waldfischbach – Heltersberg;

K 30 / K 52 Schmalenberg – Trippstadt;

L 475 Einöde Buchholz – Kneispermühle;

K 66 Winterbach – Wiesbach;

K 67 Battweiler – Kreisgrenze Oberauerbach;

L 479 Hornbach – Kreisgrenze Brenschelbach;

L 471 Contwig – Stambach;

K 34 vor Merzalben;

K 54 Kreuzung L 495 – Spirkelbach;

K 55 Spirkelbach – Kreisgrenze Annweiler;

K 31 Geiselberg – B 270;

L 498 Clausen – Merzalben;

L 480 Kirschbacher Mühle – Heidelbingerhof;

K 42 Bruchweiler-Bärenbach – Reinigshof;

L 478 Kreuzung L 488 und Rumbach;

K 46 Kreuzung L 478 und Nothweiler;

Zufahrt PWV-Hütte Bruchweiler ab Abfahrt K 42;
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