Kreis Südliche Weinstraße Wegen Handys ins Gesicht geboxt

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Weil sein Bekannter ihm angeblich Geld schuldete, setzte er „sein Recht“ mit Gewalt durch. Seit Dienstag steht ein 26-Jähriger aus dem Kreis Südliche Weinstraße vor dem Amtsgericht Landau. Die Anklage lautet: räuberische Erpressung. Das Vorstrafenregister des Angeklagten ist üppig. Doch das Gericht musste den Fall erstmal vertagen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, im Oktober 2015 einem Bekannten dreimal ins Gesicht geschlagen zu haben, weil dieser sich weigerte, angebliche Geldschulden zurückzuzahlen. Der 26-Jährige kassierte schließlich das Handy seines Opfers ein – als Wiedergutmachung sozusagen. Zum Tathergang und zu den Vorwürfen gegen ihn wollte der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Jan-Frederik Ernemann vertreten wird, nichts sagen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Jörg Bork schilderte er zumindest seinen Lebenslauf. Nachdem er ohne Abschluss die Schule verlassen hatte und die Berufsschule besuchte, konnte er auch diese nicht abschließen, weil er zum ersten Mal Kontakt mit der Justiz bekam. Wegen Diebstahls wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Aktuell sei er arbeitslos. Der Mann aus dem Landkreis Südliche Weinstraße räumte auch ein, bereits eine Strafe in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt abgesessen zu haben, aus der er im März 2012 entlassen wurde. Die Verlesung der Einträge aus dem Zentralregister förderte weitere Straftaten des Angeklagten zu Tage. Diese reichten über einen Zeitraum von neun Jahren – von Diebstahl, über leichte und schwere Körperverletzung bis hin zum Betrug. Der Richter lobte die gute Arbeit der Polizei, die über Monate versucht hatte, den Weg des vom Opfer erpressten Handys zu verfolgen, um so etwas Licht ins Dunkel des Geschehens zu bringen. Genauere Angaben gab es aber nicht, da der geladene Polizist erst gar nicht vernommen wurde. Grund war die Tatsache, dass zwei Zeugen – eine Frau und ein Mann – der Vorladung des Gerichts nicht gefolgt waren. Die beiden hätten nämlich zuerst ihre Aussagen machen sollen. Zu einer Verurteilung kam es schon deshalb nicht. Die Verhandlung musste vertagt werden und wird nun von Amtswegen neu angesetzt. Der Richter verhängte für die Zeugen ein Ordnungsgeld von jeweils 100 Euro. |lam

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