Kreis Südliche Weinstraße Tempo 30: Forderung für Ortsdurchfahrt

HEUCHELHEIM-KLINGEN. Verkehrsthemen, vor allem Tempo 30, standen im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend.

In diesem Zusammenhang startete Ratsmitglied Kurt Becker per Antrag eine Initiative für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 für die Ortsdurchfahrt im Zuge der L 493 und der K 17 in Heuchelheim sowie L 510 und K 18 im Ortsteil Klingen. Becker begründete seinen Vorstoß mit dem Hinweis, dass die Verkehrssituation in der Hauptstraße/Waldstraße (L 493) sowie in der Kirchstraße/Kaiserbachstraße (K 17) bedingt durch starken Durchgangs- und Berufsverkehr, durch mehr und größere Lastwagen seit Jahren zu einer außergewöhnlichen Belastung der Anwohner geworden sei. Ältere Menschen trauten sich wegen der hohen Unfallgefahr kaum vor die eigene Haustür. Sie würden häufig auch von Autofahrern überrascht, die trotz Gegenverkehrs nicht anhalten und den Gehsteig ungenutzt als Fahrbahn benutzen würden. Ein großes Gefahrenpotenzial werde auch von Familien mit Kindern gesehen, so Becker. Die Lärmbelästigungen auch während der Nachtstunden (häufig über 60 Dezibel) könnten nicht länger akzeptiert werden. Becker sieht darin in verschiedenen Bereichen auch ein Entwicklungshemmnis wie beispielsweise im Tourismus. Becker: „Da alternative Straßenführungen wie eine Umgehungsstraße weder möglich noch aus landschaftsgestalterischen und ökologischen Gründen wünschenswert sind, erscheinen als einzige Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 und weitere verkehrsberuhigende, straßengestalterische Maßnahmen zu sein“, sagte Becker. Nach der einmütigen und nachdrücklichen Unterstützung des Antrags durch den Rat wird Ortsbürgermeister Uwe Huth (FWG) einen erneuten Vorstoß bei den zuständigen Stellen unternehmen. Als Ergebnis einer Verkehrsschau nannte Huth den Prüfauftrag, wonach beim Anwesen Waldstraße 1 (Haus außerhalb von Heuchelheim) Tempo 70 angeordnet werden soll. Der Rat beschloss, auf der nördlichen Seite der Kaiserbachstraße das Halteverbot im Bereich der Einmündung Kirchstraße bis zum Hoftor des Anwesens Nummer 31 auszudehnen. In der Waldstraße soll auf der östlichen Seite das Halteverbot bis zum Wirtschaftsweg (Zufahrt zum Anwesen Wucherer) verlängert werden. (som)

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