Herxheim / Rohrbach / Insheim RHEINPFALZ Plus Artikel LBM: Grundlage für durchgehendes Tempolimit fehlt

Nur im Bereich der Anschlussstelle zur A65 gilt zwischen Rohrbach und Herxheim eine Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilomete
Nur im Bereich der Anschlussstelle zur A65 gilt zwischen Rohrbach und Herxheim eine Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometern. Auf dem Rest der Strecke darf 100 gefahren werden.

Das Thema Tempolimit ist in aller Munde – vor allem innerorts wird in vielen Gemeinden eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern gefordert. Aber auch außerhalb geschlossener Ortschaften ist es teils angebracht, einen kritischen Blick auf die Temposchilder zu werfen.

Wegen Sanierungsarbeiten an der Brücke in Höhe der Anschlussstelle Rohrbach, die über die A65 führt, wurde bis kurz vor Weihnachten der Verkehr zwischen den Ortsgemeinden Herxheim und Insheim umgeleitet. Für die aus Richtung Rohrbach kommenden Verkehrsteilnehmer ging es für die Dauer der Arbeiten wegen einer halbseitigen Sperrung auf der L493 nur einspurig über die Brücke nach Herxheim. Durch die Baumaßnahme musste auch der Lkw-Verkehr von der A 65 in Richtung Herxheim über die L543, Anschlussstelle Insheim, umgeleitet werden – mit eine Tempobeschränkung auf 80 Stundenkilometer.

In dieser Zeit war vor allem auch eines feststellbar: Auf der Strecke von Insheim nach Herxheim wurde zwangsläufig langsamer gefahren, denn diese Verbindung ist nicht immer und überall gut einsehbar. Grund genug, diese Strecke mal etwas genauer zu betrachten. Wobei an dieser Stelle erwähnt werden muss, dass während der Bauarbeiten diese Straße auch von Lastern befahren werden durfte. Dies ist eigentlich verboten, da die L543 nach Angaben des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Speyer mit einer Breite von teils 5,50 Metern zu schmal ist, um den Schwerlastverkehr zwischen Herxheim und Insheim zu erlauben. Während der Baumaßnahme an der Brücke über die A65 war es dann aber so, dass die Autobahn GmbH, die für das Projekt zuständig war, die Geschwindigkeit auf der Landesstraße zwischen Herxheim und Insheim auf die besagten 80 Kilometer pro Stunde beschränkte. Erst bedingt durch diese Temporeduzierung durften auch Lkws diese Strecke befahren. Dies ist ein kleiner, aber feiner Unterschied zum Normalfall, also wenn an der Straße nicht gewerkelt wird.

Gibt es ein erhöhtes Verkehrsaufkommen?

Sowohl auf der L493 als auch auf der L543 gilt üblicherweise nur in den Anschlussstellenbereichen zur A65 eine dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Stundenkilometer Die „freien Streckenbereiche“ von Insheim und von Rohrbach nach Herxheim sind nicht beschränkt, also mit maximal Tempo 100 befahrbar. Beide Strecken sind vielen Auto- und Radfahrern in der Südpfalz bekannt und es war immer mal wieder herauszuhören: Lässt der Verkehr es zu, sprich, ist die Strecke frei, lässt der eine oder andere Autofahrer den Fuß gerne mal auf dem Gas und schöpft die erlaubten 100 Stundenkilometer aus, obwohl dies mitunter risikobehaftet sein kann . Der eine oder andere mag selbst schon mal eine gefährliche Situation geraten sein, gerade auf der L543, die an manchen Stellen eng und kurvig ist. Die Randzonen der Straße werden dann ausgereizt. Aber sind die Beobachtungen und Ängste auch auf faktisch belegt? Besteht auf der Strecke ein erhöhtes Unfallaufkommen?

Der LBM teilt mit, dass auf beiden Strecken auf der Grundlage einer Unfallauswertung der Jahre 2020, 2021 und 2022 (bis September) auf der Landesstraße 493 insgesamt 32 Unfälle (sechs mit Personenschäden) erfasst wurden. Auf der L 543 waren es 38 Unfälle (neun mit Personenschäden). Tödliche Unfälle gab es in dieser Zeit laut LBM keine. Die Behörde fügt hinzu, dass sich aus der Unfallauswertung gerade von der L543 (Insheim/Herxheim) keine Rückschlüsse ziehen ließen, dass für die Mehrzahl der Unfälle die geringe Fahrbahnbreite die Ursache gewesen sei.

LBM-Dienststellenleiter Martin Schafft erklärt weiter, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L493 und der L543 in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße als zuständiger Straßenverkehrsbehörde falle. Aus Sicht des LBM bestehe allerdings auf Grundlage der Unfallauswertung und des bestehenden Lkw-Verbotes auf der L543 jedenfalls keine Notwendigkeit und damit kein Handlungsbedarf für eine Beschränkung auf Tempo 70.

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