Kreis Südliche Weinstraße Gemeinde will gegen Raser und Lärm vorgehen

Sehr ernst nimmt der Gemeinderat Bornheim die Beschwerden über Verkehrslärm in der Hauptstraße. Der Rat beschloss in seiner jüngsten Sitzung, die Werte, die ein Bürger ermittelt hat, zu besorgen und selbst eine Lärmmessung in Angriff zu nehmen.
Konkret handelt es sich um den Bereich in der Hauptstraße vom Ortseingang am Neuberg (K 42) bis nach dem Rathaus gegenüber des Storchenzentrums. Von dort gibt es massive Beschwerten von Anwohnern im Hinblick auf die Fahrgeschwindigkeit und den Verkehrslärm. Ein Anwohner hat zwischenzeitlich die Initiative ergriffen und macht in diesem Straßenbereich eigenständige Verkehrslärmmessungen. Um dieser nicht zumutbaren Entwicklung Abhilfe schaffen zu können, bittet der Gemeinderat die Verbandsgemeindeverwaltung, die Ergebnisse der Lärmmessung beim Anwohner zu erfragen und im Hinblick auf den Belästigungsgrad zu bewerten sowie geeignete Schritte zur Verkehrslärmreduzierung aufzuzeigen. Daraus sollen Umsetzungsvorschläge für diesen Bereich der Hauptstraße resultieren. Der Rat schlägt vor, die Geschwindigkeit über einen Zeitraum von drei Wochen zu erfassen. Ab dem kommenden Jahr wird Bornheim erstmals einen Doppelhaushalt einführen. Einer der Gründe hierfür ist der Anstieg des Verwaltungsaufwandes, der durch den Doppelhaushalt 2016/2017 deutlich reduziert werden soll. Einstimmig sprach sich der Gemeinderat für die Einführung des Doppelhaushaltes aus. Um weitere Ausgaben zu reduzieren, wurde die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, mit der Stadt Landau Gespräche zu führen, den Grünschnitt der Gemeinde in die nahe Landauer Deponie beim Bornheimer Gewerbegebiet zu bringen. Zurzeit wird der Grünschnitt kostenintensiv auf dem Platz bei der Offenbacher Kläranlage gelagert. Der Grünschnitttransport in den Offenbacher Ortsteil Neumühle verursacht jährliche Kosten von 9000 Euro, die bei einem Transport zur Landauer Deponie halbiert werden könnten. Des Weiteren beschloss der Gemeinderat einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Innerortsbereich. Konkret geht es um die Hauptstraße 46. Der Rat hat die Beratung über die Bauvoranfrage für das Anwesen Hauptstraße 46 zur Vorberatung an den Bauausschuss verwiesen. Vom Auftraggeber, der bereits im Besitz des Areals ist, sind Vorschläge für die Nachbarschaftsverträglichkeit zu unterbreiten und nachzuweisen, dass das Vorhaben den Entwicklungszielen der Gemeinde entspricht, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt, ein Ausgleich des Naturraumverlustes durch eine besonders umweltschonende Bauweise erreicht wird und die Genehmigungsfähigkeit seitens der Behörden gegeben ist. Neben der Erstellung eines Bebauungsplanes, für dessen Kosten der Besitzer aufzukommen habe, empfiehlt der Bauausschuss der Gemeinde auch, den Bereich ausschließlich als Wohngebiet auszuweisen. Des Weiteren soll im Hinblick auf das Ortsbild an der Hauptstraße die fränkische Hofbauweise vorgegeben werden, innerhalb des Bebauungsplangebietes jedoch ein weitgehend freies Bauen ermöglicht werden. Schließlich müsse die Nachbarschaftsverträglichkeit den entsprechenden Anforderungen gegeben sein. Einstimmig beschloss der Rat die baulichen Vorgaben und die Aufnahme der Empfehlungen des Bauausschusses. Beim Thema „Übernahme der ungedeckten Sachkosten“ bei der katholischen Kindertagesstätte „St. Laurentius“ besteht bei einigen Positionen noch Informationsbedarf. Dennoch beschloss der Rat einstimmig, die ungedeckten Sachkosten für die Jahre 2013 und 2014 von rund 39.000 Euro (2013: 17.600 Euro, 2014: 21.673 Euro) zu übernehmen. (tr)