Kreis Südliche Weinstraße Fotovoltaik verboten

Bei sieben Ja- und vier Nein-Stimmen der stimmberechtigten Mitglieder hat der Stadtrat Edenkoben am Mittwochabend die Gestaltungssatzung geändert. Die Gegenstimmen aus den Reihen der SPD und Grünen wurden mit Einschränkungen bei den Solarkollektoren und Fotovoltaikanlagen begründet.

Stadtbürgermeister Werner Kastner (FWG) erinnerte an das Jahr 1994, als der Stadtrat erstmals eine Gestaltungssatzung mit dem Ziel einer positiven Gestaltungspflege und zum Bewahren des historisch gewachsenen Kernbereichs der Stadt erlassen habe. Im September 2011 gab es die erste Änderung. Danach sind in dem Geltungsbereich Bauvorhaben so auszuführen, dass sie die positiv wirkenden Eigenarten des Ortsbildes nicht in negativer Weise verändern oder stören. Die Satzung gilt vor allem für die Bebauung der Tanz-, Wein-, Kloster- und Luitpoldstraße, Metzger- und Berggasse, Ludwigsplatz, Schafplatz, Rhodter und Edesheimer Straße, Bahnhof und Privatstraße. Streitpunkt jetzt war die Festlegung, wonach Solarkollektoren und Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen von traufständig zu öffentlichen Straßen und historischen beziehungsweise stadtbildprägenden Plätzen – diese sind insbesondere der Ludwigsplatz, der Schafplatz, das Goldene Eck und der Paul- Gillet-Platz – nicht zulässig sind. Bei giebelständigen Gebäuden sind Anlagen zur Nutzung von Solarenergie unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Bei Werbeanlagen ist Großflächenwerbung als selbstleuchtender Werbeträger verboten, ebenso Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, vertikale Werbeträger, serienmäßige Werbeanlagen, die sich nicht in die Umgebung einfügen, grelle Farbtöne oder Außenleuchten als Fassaden-Schmuckelemente zu Werbezwecken. Einstimmig brachte der Stadtrat die Änderungen von zwei Bebauungsplänen auf den Weg: so die fünfte Änderung des Bebauungsplans „Nonnenstraße-Neuweg“, für die der Planaufstellungsbeschluss und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden beschlossen wurde. Hintergrund ist nach Angaben von Stadtbürgermeister Kastner der Wunsch von zwei Weingütern, weitere Wohnbebauung sowie ein landwirtschaftliches Gebäude mit Wohnbebauung zu errichten, was die derzeitige Fassung des Bebauungsplans nicht zulasse. Gleiches gilt für den Bebauungsplan „An der Weinstraße“. Hier plant ein Interessent weitere Wohnbebauung. Nachdem dies aufgrund der derzeit planungsrechtlichen Voraussetzungen nicht möglich ist, bedarf es einer Änderung sowie Erweiterung des Bebauungsplanes. Der Stadtrat fasste auch in diesem Fall den Planaufstellungsbeschluss. Wie Stadtbürgermeister Kastner mitteilte, vergab der Stadtrat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung den Auftrag für den Ausbau der Rhodter Straße inklusive Ausbau des Kreuzungsbereichs Bahnhof-/Edesheimer Straße/Tanzstraße für rund 230.000 Euro. In der Einwohnerfragestunde ging es um die schriftliche Anfrage von Herwig Weiße, die sich mit den Pflegemaßnahmen in der Gemarkung der Stadt Edenkoben im Allgemeinen und im Besonderen zu den Pflegearbeiten am Triefenbach entlang der Radeburger Straße beschäftigte. Weiße wollte wissen, ob es einen Bepflanzungsplan für die Verlegung des Triefenbaches parallel zur Radeburger Straße gebe und vor allem, was die Gründe seien, „die Pflegemaßnahmen in dieser radikalen Art und Weise vorzunehmen“. Weiter befassten sich die Fragen von Weiße mit der Landschaftspflege und der Pflege der Grünflächen in der Stadt. Stadtbürgermeister Kastner machte deutlich, dass der Triefenbach im Zuge des Baus der Nord-Süd-Straße ausgebaut und verlegt wurde und der Bepflanzungsplan, der bei der Gewässerunterhaltung zu berücksichtigen ist, Gegenstand der Genehmigung sei. Entscheidend sei, dass es sich hier um keine Pflegemaßnahmen, sondern „um eine Maßnahme zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit“ handle. Was die Pflege der Grünflächen in der Stadt angehe, sagte Kastner, dass grundsätzlich zwischen Grünflächen innerorts und außerorts unterschieden werden müsse. Außerhalb des Ortes würden die Grundsätze des Vogel- und Naturschutzes bestehen, was bedeute, dass maximal einmal im Jahr während der Vegetationsruhe, außerhalb von Brutzeiten, abgemäht werde. Im Ortsinnnern werde das Augenmerk auf touristische Aspekte und ein gepflegtes Stadtbild gelegt, Wiesen und Grünflächen entlang der Straßen und Wege würden regelmäßig gemäht. (som)

x