Kaiserslautern / Kusel / Kibo
Weniger Geld für die Landkreise der „Alten Welt“
Der Kommunale Finanzausgleich durch die Landesregierung wird 2023 um 275 Millionen Euro erhöht. Diese auf den ersten Blick gute Botschaft ist für die „Alte Welt“, also die Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Donnersberg und Bad Kreuznach, eher eine Hiobsbotschaft. Im Vergleich zu der ersten Probeberechnung aus dem April sind sie nämlich die großen Verlierer.
Der Kreis Kaiserslautern beklagt ein Minus von 7,5 Millionen Euro, der Kreis Kusel von 6,6 Millionen Euro, Bad Kreuznach von 6,5 Millionen Euro und der Donnersbergkreis von 1,4 Millionen Euro. Statt knapp 60 Millionen Euro, wie ursprünglich geplant, fließen nur noch etwa mehr als 37 Millionen Euro in die Region.
Brief an Malu Dreyer
Der Grund: Der sogenannte Progressionsfaktor, mit dem Kommunen mit hohen Kosten im sozialen Bereich zusätzlich unterstützt werden sollten, ist gestrichen worden. Damit profitieren nun mehr die Städte und Landkreise mit recht hohen Einwohnerzahlen.
Die Landräte Ralf Leßmeister (Kaiserslautern), Otto Rubly (Kusel) und Rainer Guth (Donnersberg) haben ihre Kritik am Mittwochabend in einer gemeinsamen Pressekonferenz in Kaiserslautern verkündet und bereits Ende August einen Brief unter anderem an Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innen-Staatssekretär Randolf Stich, die Landtagsfraktionen und Abgeordnete aus den betreffenden Regionen geschickt. Sie melden dringenden Veränderungsbedarf an. Der Brief ist auch von Landrätin Bettina Dickes (Bad Kreuznach) unterschrieben. Sie wurde bei dem Pressegespräch von ihrem Kämmerer Daniel Bauer vertreten.
Klage des Kreises Kaiserslautern
„Die sechs Millionen Euro, die wir nun verlieren sollen, sind fast genau der Betrag, der uns fehlt, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen“, sagte Otto Rubly (CDU). Dabei seien die freiwilligen Ausgaben für Schwimmbäder, Museen oder Volkshochschulen noch gar nicht berücksichtigt. Der Kreis Kusel plant 2022 mit einem Defizit über zwölf Millionen Euro. Alleine die Sozialausgaben belaufen sich auf 38 Millionen Euro.
Ralf Leßmeister (CDU) stellte heraus, dass die Landesregierung die Progression noch im Frühjahr mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs begründet hatte. Jenes Urteil, dass die Neuregelung nach der Klage des Kreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens erst ausgelöst hatte. Die Richter hat eine bedarfsgerechte Verteilung der Gelder verlangt. Bislang waren die Steuereinnahmen die alleinige Grundlage des Finanzausgleiches unter den Kommunen.
Schwache Schultern belasten
Die Vertreter der vier Landkreise rechnen vor, dass gerade kreisfreie Städte nun deutlich besser abschneiden als bei der ersten Berechnung. Auch würden jetzt die strukturstärkeren Landkreise profitieren. Der Rhein-Pfalz-Kreis müsste zum Beispiel statt 20 Millionen Euro nur noch sechs Millionen Euro in den „Topf“ einzahlen. Der Westerwaldkreis komme von einem Minus über 15 Millionen Euro sogar auf ein Plus von 1,3 Millionen Euro. Hier habe zu Lasten der „Alten Welt“ eine Glättung stattgefunden. „Das Prinzip, starke Schultern tragen mehr als schwachen Schultern, wird hier bestimmt nicht eingehalten“, sagte Ralf Leßmeister.
Gelder von Biontech
Der parteilose Rainer Guth wirft dem Land eine Mogelpackung vor: „Das sind keine originären Landesgelder. Hier wurden doch nur in erster Linie die Gewerbesteuereinnahmen von Biontech in Mainz unter den Kommunen neu verteilt.“ Unberücksichtigt seien zudem steigende Energiepreise sowie Mehrausgaben für den Öffentlichen Personennahverkehr, das neue Kita-Gesetz des Landes und die Zinsen. Die Inflation bleibe komplett außen vor. Dezentrale Infrastrukturen könnte so nicht weiter angeboten werden, sagte der stellvertretende Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landkreistages.
Die vier Kreise können seit Jahren nicht mal mehr ihre Pflichtaufgaben nachkommen. Sie sind mit Kassenkrediten verschuldet über 178 Millionen Euro (Kaiserslautern), 173 Millionen Euro (Kusel), 100 Millionen Euro (Bad Kreuznach) und 64 Millionen Euro (Donnersberg).
Sollte es bei dem Entwurf bleiben, schließt Ralf Leßmeister eine erneute Klage nicht aus.