Kusel / Altenglan RHEINPFALZ Plus Artikel Was wird aus dem Beigeordneten Roger Schmitt?

Am 10. Januar 2018 wurde Roger Schmitt von Bürgermeister Stefan Spitzer als hauptamtlicher Beigeordneter verpflichtet.
Am 10. Januar 2018 wurde Roger Schmitt von Bürgermeister Stefan Spitzer als hauptamtlicher Beigeordneter verpflichtet.

Noch ist es ein Weilchen hin. Doch so langsam müssen wegen diverser Fristen die Weichen gestellt werden. Jene, ob Roger Schmitt über den 30. Juni 2022 hinaus hauptamtlicher Beigeordneter der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan bleibt oder nicht. Ganz einfach scheint das nicht zu sein.

Der Hintergrund ist diffizil: Roger Schmitt hatte im Juli 2014 das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Altenglan angetreten. Amtszeit acht Jahre, also bis zum 30. Juni 2022.

Als jedoch die Verbandsgemeinden Kusel und Altenglan zum Jahresbeginn 2018 fusionierten, gab es natürlich nur noch einen Bürgermeister. Der hieß und heißt Stefan Spitzer. Schmitt hatte auf eine Kandidatur zur Wahl des fusionierten Bürgermeisters verzichtet, Spitzer dieselbe deutlich gegen SPD-Bewerber Arno Heeling gewonnen.

Früh geeinigt

Das Fusionsgesetz sah allerdings vor, dass Schmitt für den Rest seiner Amtszeit zwar nicht mehr Bürgermeister, aber hauptamtlicher Beigeordneter sein kann. Und zwar unabhängig davon, ob er zur Fusionswahl antritt oder nicht. Schon früh hatten Spitzer und Schmitt ausgemacht, dass Letzterer auch in verantwortlicher Position der neuen Verbandsgemeinde bleiben wird – und nicht, wie zuvor Wolfsteins Ex-Bürgermeister Michael Kolter und später Glan-Münchweilers Bürgermeister Klaus Schillo, vorzeitig in den Ruhestand gehen. Beide hatten dafür als Beamte aber pensionsrechtlich bessere Voraussetzungen als Schmitt, der Angestellter war.

Nun aber neigt sich Schmitts ursprüngliche Amtszeit und damit auch das gesetzlich verbriefte Recht auf die Arbeit als hauptamtlicher Beigeordneter langsam, aber stetig dem Ende entgegen. 15 Monate sind es noch. Und sollte Schmitt, der für die Geschäftsbereiche Werke und Bürgerdienste verantwortlich zeichnet, diese Position über den 30. Juni 2022 hinaus bekleiden, muss baldigst etwas passieren.

Satzung ändern, ausschreiben

Vor allem müsste der Rat die Position des hauptamtlichen Beigeordneten dauerhaft in der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde verankern. Das wiederum müsste der Kreis als Kommunalaufsicht genehmigen. Kein Selbstläufer angesichts der Finanzsituation der Verbandsgemeinde und der Tatsache, dass Lauterecken-Wolfstein und das Obere Glantal ohne hauptamtliche Beigeordnete auskommen.

Ist die Hauptsatzung entsprechend ausgerichtet, muss die Stelle ganz offiziell ausgeschrieben werden. Sie wird nicht automatisch mit Schmitt besetzt. Es ist ein Bewerbungsverfahren notwendig, und am Ende entscheidet der Verbandsgemeinderat, welchen Bewerber er möchte.

Bei wem liegt der Ball?

Damit all das in die Gänge kommt, muss es allerdings auch jemand anstoßen. Und das scheint bis dato nicht passiert. Es ist noch nicht einmal so wirklich klar, von wem die Initiative ausgehen muss.

Bürgermeister Stefan Spitzer hat gegenüber der RHEINPFALZ betont, er arbeite sehr gerne mit Roger Schmitt zusammen und könne sich eine Fortsetzung der bisherigen Konstellation gut vorstellen. „Aber da müssen Sie erst einmal den Herrn Schmitt selbst fragen, ob er das überhaupt will.“ Spitzer sieht den Ball also in Schmitts Spielhälfte liegen.

Der 54-jährige Ex-Fußballer kickt den Ball aber wieder über die Mittellinie zurück: „Mein Wunsch ist hier nicht entscheidend – es hängt doch alles davon ab, ob der Bürgermeister und der Rat das wollen und ob am Ende die Kreisverwaltung das auch so zulässt.“ Spielstand also unentschieden. Spitzer wie auch Schmitt warten darauf, dass der jeweils andere sich klar erklärt.

Für alles offen

Schmitt betont im Gespräch mit der RHEINPFALZ aber auch, dass er sich noch nicht wirklich intensiv Gedanken darüber gemacht hat, wie es über die Jahresmitte 2022 hinaus weitergeht. „Ich weiß im Moment nur, dass ich nach jetzigem Stand der Dinge ab dem 1. Juli 2022 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, dass ich mich zuvor schon arbeitsuchend melden werde.“ Wenn sich halt nicht vorher die Fortsetzung seiner bisherigen Tätigkeit klärt.

Angesichts der vielen Unwägbarkeiten für seine berufliche Zukunft sagt der Verwaltungswirt aber auch: „Grundsätzlich bin ich in meiner Situation für alles offen.“ Nicht allein für eine Verwaltung, sondern auch für eine Stelle in der freien Wirtschaft. Mit 54 Jahren sei er für eine komplette Veränderung gerade noch jung genug.

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