Kusel / Altenglan RHEINPFALZ Plus Artikel Neue Wasserbeiträge: Baulücken zählen auch mit

Der Ausbau der Trierer Straße in Kusel soll im Mai abgeschlossen sein.
Der Ausbau der Trierer Straße in Kusel soll im Mai abgeschlossen sein.

In der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan sollen ab 2024 einheitliche Preise für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gelten. Dabei ist keine Härtefallregelung vorgesehen.

Das künftige Entgeltsystem mit verbrauchsabhängiger Benutzungsgebühr und wiederkehrenden Beiträgen sieht in der ehemaligen VG Altenglan den Wegfall der bisherigen Benutzungsgebühr Niederschlagswasser vor. In der ehemaligen VG Kusel wird künftig auf die Grundgebühr für Frischwasserbezug verzichtet. Ein Grundsatzbeschluss zu diesem Modell soll im Verbandsgemeinderat in der nächsten Woche fallen.

Der Vorschlag der Verwaltung für ein einheitliches Entgeltsystem für Wasser und Abwasser stelle eine „sinnvolle Kombination“ aus den bisherigen Systemen der beiden ehemaligen Verbandsgemeinden dar, erläuterte der 1. Beigeordneter Roger Schmitt am Mittwoch in Altenglan vor dem Werksausschuss. Das Gremium unterstützte das Konzept einstimmig.

Grundstücksgröße wird erfasst

Neben einer verbrauchsabhängigen Benutzungsgebühr für Frisch- und Schmutzwasser sind wiederkehrende Beiträge für Schmutz- und Niederschlagswasser sowie für Frischwasserbezug vorgesehen. Zur Höhe der Verbrauchsgebühr und der wiederkehrenden Beiträge, die sich an der Grundstücksgröße und Zuschlägen für Vollgeschosse orientieren, enthält das Entgeltmodell noch keine konkreten Angaben. Der Kalkulation der Entgelte geht in diesem und dem nächsten Jahr die Erfassung der relevanten Daten wie Grundstücksgröße, beitragspflichtige Fläche und Zuschläge voraus.

Kein Vorteil bei Zisternen

Berücksichtigt werden soll einheitlich eine Grundstückstiefe bis 40 Meter, aktuell gilt im Bereich Kusel eine Tiefenbegrenzung von 50 Metern, in Altenglan von 40 Metern. Über die offenen Punkte der Entgeltsatzung soll dem Zeitplan zufolge 2023 entschieden werden, so dass das neue Entgeltsystem am 1. Januar 2024 wirksam werden kann.

Bei den wiederkehrenden Beiträgen für Niederschlags- und Schmutzwasser würden auch Baulücken-Grundstücke herangezogen, kündigte Schmitt an. Dies verbreitere die Bemessungsgrundlage und trage zu einer gerechteren Kostenverteilung bei, argumentierte er. Härtefallregelungen seien in den Entgeltsatzungen nicht vorgesehen, auch werde das Sammeln von Niederschlagswasser in Zisternen nicht berücksichtigt.

Nach den Gebietsreformen gelten in der VG Lauterecken-Wolfstein seit 2019 und in der VG Oberes Glantal seit 2020 einheitliche Entgelte für Wasser und Abwasser.

Sanierung in Altenglan

Einstimmig befürwortete der Ausschuss zudem die Ausschreibung der Kanalsanierung in Altenglan. Die Arbeiten auf einer Kanallänge von 3,5 Kilometern sollen zwischen August und März erfolgen. Die Kosten werden auf 1,1 Millionen Euro geschätzt.

Weiter beschloss das Gremium, die notwendigen Sanierungsarbeiten für einen weiteren Kanalabschnitt in Kusel auszuschreiben. Saniert werden soll dort auf einer Länge von 2,6 Kilometern bei geschätzten Kosten von 1,5 Millionen Euro.

Für die Kanalbauarbeiten in der Trierer Straße in Kusel, die nach dreijähriger Bauzeit im Mai abgeschlossen werden sollen, sind den Angaben zufolge bisher Mehrkosten in Höhe von 261 000 Euro angefallen. Mit Kosten von einer halben Million Euro soll der Kanal in der Homburger Straße in Konken im Zuge des Ausbaus der Landesstraße 350 komplett erneuert werden.

x