Kreis Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Kirchenaustritte: Mit Termin und gegen Gebühr

Nahe beieinander: die katholische (hinten) und die evangelische Kirche in Kusel.
Nahe beieinander: die katholische (hinten) und die evangelische Kirche in Kusel.

Nach der Veröffentlichung des Gutachtens zu sexuellem Missbrauch im katholischen Erzbistum München und Freising im Januar zeigen Christen auch im Kreis Kusel ihrer Kirche vermehrt die Rote Karte. Wir haben nach den Austritten gefragt.

Nach Angaben der Standesämter sind allein im Januar bereits 81 Personen in den drei Verbandsgemeinden aus der Kirche ausgetreten. Im Januar des Vorjahres waren es noch 59.

Im Bereich der Verbandsgemeinde (VG) Kusel-Altenglan sei im Vergleich zum Januar 2021 zwar ein Anstieg der Kirchenaustritte festzustellen, sagt Büroleiter Uwe Stoll. Ob diese allerdings mit dem Missbrauchsgutachten in Zusammenhang stehen, sei nur eine Vermutung. „Die Beweggründe für den Austritt sind nicht bekannt, da dies nicht erfragt wird“, erläutert Stoll. 27 Personen verließen im Januar die Kirche, im vergangenen Januar waren es gerade mal sieben. Im Februar haben (Stand 7. Februar) bisher schon 17 Personen den Kirchenaustritt erklärt.

Seit Jahresbeginn halte sich die Anzahl von Katholiken und Protestanten die Waage, in beiden Konfessionen seien jeweils 22 Austritte registriert worden, so der Büroleiter. Insgesamt sind im vergangenen Jahr am Standesamt Kusel-Altenglan 207 Personen ausgetreten, davon waren 143 evangelisch. Im Jahr 2020 sind insgesamt 137 Austritte registriert worden.

Mehrere Termine vorgemerkt

Auch in der VG Oberes Glantal sind nach Angaben von Standesbeamtin Yvonne Weiß mehr Kirchenaustritte im Vergleich zum Vorjahr beurkundet worden. Im Januar wurden dort 40 Austritte gezählt, ein Jahr zuvor waren es im gleichen Monat 35. Im Februar habe es bereits 30 Austritte gegeben, zudem seien bereits mehrere Termine vorgemerkt.

Insgesamt seien im Bereich des Oberen Glantals im vergangenen Jahr 281 Personen aus der Kirche ausgetreten, 2020 waren es dort noch 50 weniger. Eine detaillierte Auswertung nach Konfession sei nicht möglich, erklärt die Standesbeamtin.

Strukturell mehr Evangelische

In der VG Lauterecken-Wolfstein sei im Januar indes „kein spürbarer Anstieg der Kirchenaustritte festzustellen gewesen. Dagegen verzeichnen wir insgesamt bereits in den vergangenen Jahren einen stetig spürbaren Anstieg“, berichtet Standesbeamtin Regine Frenger. So sind im Jahr 2021 in der VG insgesamt 144 Personen aus der Kirche ausgetreten, im Vorjahr waren es noch 102 Personen.

„Grundsätzlich – unseres Erachtens strukturbedingt – sind es mehr evangelische Personen, die in unserer Verbandsgemeinde aus der Kirche austreten“, erläutert Frenger. Aktuell hätten im Januar 14 Personen der Kirche den Rücken gekehrt, davon neun evangelische. Im Januar des vergangenen Jahres seien es 17 Personen gewesen. Für Februar seien bereits fünf Austritte registriert worden – diesmal allerdings mehr Katholiken.

Hochrechnung übertrifft Vorjahre deutlich

Die Gesamtzahlen für 2022 lassen für die Kirchen nichts Gutes erwarten. Rechnet man die bisherigen Austritt im Januar und Anfang Februar auf das Jahr hoch, wird die bisherige Anzahl weit übertroffen. Insgesamt verließen 2021 in den drei VGs 632 Personen die Kirche. Im Jahr zuvor kehrten 470 Gläubige ihrer Kirche den Rücken.

Die Austrittserklärung aus einer Religionsgemeinschaft wird beim Standesamt des betreffenden Wohnsitzes persönlich erklärt. Die Erklärung wird unterschrieben und beglaubigt. Die Möglichkeit, mit einer Vollmacht für eine andere Person den Austritt vollziehen zu lassen, gibt es nicht, es sei denn, die Vollmacht ist notariell beglaubigt. Wegen Corona ist der Kirchenaustritt bei den Standesämtern im Kreis Kusel zurzeit nur mit Termin nach telefonischer Anmeldung möglich. Mitzubringen ist der Personalausweis oder Reisepass.

30 Euro Gebühr

Für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen kann eine Eheurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde vorgelegt werden. Dies ist dann erforderlich, wenn die Ehe nicht in der Gemeinde geschlossen wurde, und die Person eine Änderung der Religionszugehörigkeit in der Urkunde wünscht. Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für Personen unter 14 Jahren kann der gesetzliche Vertreter den Kirchenaustritt vornehmen. Bei Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen ihren Willen erklärt werden. Für die Austrittserklärung wird eine Gebühr von 30 Euro erhoben.

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