Oberes Glantal Freiflächen-Photovoltaikanlagen: Planungen auf Flächen von mehr als 200 Hektar

In Nanzdietschweiler gibt es Bestrebungen, eine Freiflächen-PV-Anlage mit einer Größe von rund 65 Hektar zu errichten.
In Nanzdietschweiler gibt es Bestrebungen, eine Freiflächen-PV-Anlage mit einer Größe von rund 65 Hektar zu errichten.

Viele Gemeinderäte im Oberen Glantal erhalten derzeit Anfragen von Projektieren, die auf Wiesen und Feldern Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichten möchten. Wo bereits Anlagen geplant sind, wo noch verhandelt wird und in welchem Umfang Module aufgestellt werden könnten.

Seit Monaten laufen vielerorts Gespräche darüber, auf welchen Freiflächen im Oberen Glantal Sonnenenergie genutzt werden kann. Insgesamt, sagte Christoph Lothschütz, Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG), in der jüngsten Sitzung des VG-Rates, gebe es derzeit für eine Fläche von 200 bis 240 Hektar konkrete Planungen für Photovoltaik- (PV-)Freiflächenanlagen. Das entspricht einer Fläche von etwa 280 bis 335 Fußballfeldern.

Darin enthalten sei auch der geplante Solarpark an der A62, für den zuletzt 88 Hektar in den Gemeinden Hüffler, Quirnbach und Rehweiler veranschlagt waren. Ebenfalls mit eingerechnet sind Anlagen in sieben Gemeinden, für die der VG-Rat bei je drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen grünes Licht gab: in Altenkirchen (13,6 Hektar), Breitenbach (8,2), Dittweiler (22,6), Frohnhofen (9,5), Herschweiler-Pettersheim (21), Langenbach (9,2) und Ohmbach (13,4) – das Thema war zuvor bereits im Ausschuss behandelt worden. Die Leistung der auf einer Gesamtfläche von knapp 100 Hektar projektierten Solaranlagen beläuft sich auf etwa 107 Megawatt.

Leitlinien enthalten keine Flächenbegrenzung

Noch nicht berücksichtigt sind PV-Vorhaben in Krottelbach, Steinbach am Glan und Nanzdietschweiler. In letztgenannter Gemeinde soll eine Solaranlage auf einem Areal von rund 65 Hektar entwickelt werde.

Weiter sagte Lothschütz, eine Zwei-Prozent-Grenze für PV-Freiflächen, die landesweit im Gespräch ist, liege in der VG bei rund 300 Hektar. Allerdings enthielten die Leitlinien der VG für die Ausweisung von Freiflächenanlagen keine konkrete Flächenbegrenzung. Dies sei ohnehin schwierig, wenn zum Beispiel eine Ortsgemeinde ein Nahwärmekonzept anstrebe und sich dafür auf einen höheren Flächenanteil stützen wolle. Lothschütz reagierte damit auf Anfragen der Ratsmitgliedes Klaus Dockendorf. Der Grünen-Kommunalpolitiker wollte unter anderem wissen, für welchen Flächenumfang für Solaranlagen in den nächsten Monaten Änderungen zum Flächennutzungsplan zu erwarten seien.

Zudem wollte Dockendorf wissen, an welcher „roten Linie“ sich die VG bei der Zulassung von PV-Anlagen orientiere. Er warnte davor, das Flächenpotenzial „bis zum geht nicht mehr“ auszureizen. Auskunft erwartet er auch zur Frage, wie die VG verfährt, wenn nach Erreichung von maximalen Flächenausweisungen weitere Orte Anlagen errichten möchten.

Grünen: Sachverständigen einladen

Da weniger als 60 Prozent der VG-Fläche – knapp 155 Quadratkilometer – landwirtschaftlich genutzt werden, plädierte der Grünen-Politiker dafür, einen Vertreter der Landwirtschaftskammer als Sachverständigen in eine Sitzung des Verbandsgemeinderates einzuladen. Henschtals Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roger Decklar (Freie Wähler) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seine Ortsgemeinde aufgrund eines laufenden Flurbereinigungsverfahrens keine Flächen für PV-Projekte ausweisen könne. Zudem argumentierte er, dass Standorte mit 60 Bodenpunkten zu den „besten Böden“ gehörten. Die VG hatte in ihren im Mai vergangenen Jahres verabschiedeten Leitlinien zum Bau von PV-Anlagen geregelt, dass landwirtschaftliche Flächen mit Ertragsmesswerten über 60 nicht als PV-Standorte in Frage kommen.

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