Kusel RHEINPFALZ Plus Artikel Auf dem Weg zum Campingplatz

Der verwaiste Fußballplatz.
Der verwaiste Fußballplatz.

Auf dem ehemaligen Gelände der SG Blaubach-Diedelkopf wird wohl nie wieder Fußball gespielt. Touristen sollen künftig ihre Zelte aufschlagen. Aber nur, wenn die Hochwassergefahr gebannt werden kann.

Für die Realisierung des Freizeitgeländes Diedelkopf neben dem Vitalbad Kusel ist eine wichtige Hürde genommen. Trotz Bedenken der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd stimmte der Verbandsgemeinderat Kusel-Altenglan mit 32 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung für den geänderten Flächennutzungsplan.

In einer konkretisierten Stellungnahme hatte die SGD Süd mit Hinweis auf zunehmende Starkregenereignisse empfohlen, die Nutzung des Geländes als Campingplatz zu überdenken. Kusels Stadtbürgermeister Jochen Hartloff versicherte, in der Planung würden wirksame Maßnahmen berücksichtigt, um Schäden durch eine Überschwemmung zu minimieren. Dies könnte sowohl durch bautechnische als auch durch organisatorische Vorkehrungen erfolgen.

Mit Ruthweiler abgestimmt

Sebastian Borger (CDU) warb dafür, dem Anliegen der Stadt zu entsprechen. Das Freizeitgelände, das sich auf der ehemaligen Sportanlage der SG Blaubach-Diedelkopf befindet, ist Eigentum der Stadt Kusel, liegt aber überwiegend auf der Gemarkung Ruthweiler. Mit Ruthweiler zusammen sei die Bebauungsplanung abgestimmt, sagte Hartloff. Er sprach sich dafür aus, dass das Gelände in städtischem Eigentum bleibt. Nach entsprechendem Stadtratsbeschluss und Klärung der Rahmenbedingungen könnten konkrete Gespräche mit Interessenten aufgenommen werden.

Der Stadtbürgermeister ergänzte, der Platz sollte nicht für Dauercamper zur Verfügung stehen. Ideal sei ein Mix aus Stellplätzen für Zelte und Wohnmobile sowie kleinen Tiny-Häusern für temporäre Urlauber.

In dem VG-Beschluss wird darauf verwiesen, dass vom Betreiber des geplanten Campingplatzes ein Notfallkonzept zu erstellen sei. Damit soll bei Hochwasser des Ahlbachs durch rechtzeitige Warnung und Evakuierung eine Gefährdung der Nutzer ausgeschlossen werden.

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