Kusel Untreue: Ehepaar jetzt hinter Gittern

Strafe angetreten: Die Eheleute, die in und um Kusel Senioren um ihr Vermögen gebracht haben, sitzen mittlerweile hinter Gittern. Das hat die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der RHEINPFALZ bestätigt. Unterdessen pocht der inhaftierte Mann noch auf das Erbe, das ihm sein Opfer mutmaßlich vermacht hat. Das Amtsgericht Kusel allerdings hat es abgelehnt, einen Erbschein herauszugeben. Dagegen setzt sich der Inhaftierte mit juristischen Mitteln zur Wehr. Eine Entscheidung steht noch aus.

Dienstag, 8. September: Hoch am Abendhimmel über Kusel kündet ein buntes Feuerwerk vom Ende der Herbstmesse. Just zu dieser Stunde ist für die heute 65 Jahre alte Rentnerin, die fast Zeit ihres Lebens in der Westpfalz zu Hause war, die erste Nacht in Unfreiheit angebrochen. An jenem 8. September hat sie ihre Haftstrafe angetreten. Knapp vier Wochen zuvor, am 13. August, haben sich die Tore einer Justizvollzugsanstalt bereits hinter ihrem Ehemann geschlossen. Die Daten des Strafantritts hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern jetzt auf Anfrage der RHEINPFALZ mitgeteilt. Was die Strafverfolgungsbehörde nicht mitteilt ist, wo die Eheleute inhaftiert sind. Um die Persönlichkeitsrechte Verurteilter zu schützen, sollten solcherlei Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Es sei allerdings nicht davon auszugehen, dass beide in ein- und derselben Anstalt untergebracht seien, gleich gar nicht in einer Zelle, ließ sich der Sprecher der Staatsanwaltschaft entlocken. Am 29. April 2014 waren die Urteilssprüche vor der Großen Strafkammer am Kaiserslauterer Amtsgericht gefallen. Beide Eheleute waren zu je drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatten die Eheleute Senioren um beträchtliche Teile ihres Vermögens gebracht. Der Mann hatte mit Hilfe einer Generalvollmacht über Jahre hinweg systematisch über Geld einer im Kuseler Altenpflegeheim Zoar lebenden Seniorin verfügt. Die Ehefrau hatte Beihilfe geleistet, ihrerseits auch Geld von Seniorinnen veruntreut, als deren Betreuerin sie fungiert hatte. Beide hatten gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Im Falle des Mannes war das Revisionsbegehren verworfen worden. In Sachen der Frau hatte noch mal eine andere Landgerichtskammer befinden müssen. Die Strafe war daraufhin um drei Monate reduziert worden (wir berichteten mehrmals ausführlich über das Strafverfahren). Die Verurteilung hatte den Rentner nicht davon abgehalten, auf sein Erbe zu pochen. Schon vor und während des Prozesses hatte er nach RHEINPFALZ-Informationen das Erbe der inzwischen verstorbenen, sehr vermögenden Seniorin antreten wollen – jener Frau, die er zu Lebzeiten um mehr als 300.000 Euro gebracht hat. Wie gestern auf Anfrage Kusels Amtsgerichts-Direktor Ralf Nagel mitteilte, hatte die zuständige Rechtspflegerin in Kusel die Herausgabe des Erbscheins verweigert. Dies hatte der Mann nicht akzeptiert. Endgültig entscheiden muss nun das Oberlandesgericht.

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