Kusel Traktorunfall der Nanzdietschweilerer Straußjugend: Fahrer schuldig gesprochen
Der Fahrer eines Traktor-Gespanns, das im September 2017 bei einer Kerwe-Werbefahrt in Glan-Münchweiler umgekippt ist, ist am Dienstag der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung in 27 Fällen schuldig gesprochen worden. Die Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro, die der Strafrichter am Amtsgericht Kusel dafür verhängt hat, bleibt allerdings unter Vorbehalt einer einjährigen Bewährung und einer Geldauflage außer Vollzug. Der 42-Jährige wurde lediglich verwarnt. Sobald er 2000 Euro für einen gemeinnützigen Zweck gezahlt und sich ein Jahr lang straffrei verhalten hat, wird ihm die Strafe erlassen. Die Staatsanwältin hatte genau diese selten ausgesprochene Strafe gefordert, auch der Verteidiger hatte die mildeste der denkbaren Sanktionen nach einem Schuldspruch als geeignetes Mittel betrachtet, um das Verschulden des Mannes zu ahnden.
„Hätte den Wagen so nie fahren dürfen“
Der 42-Jährige hatte am 9. September 2017 einen Traktor gesteuert, auf dessen Anhänger 28 Jugendliche und junge Leute der Nanzdietschweilerer Straußjugend gestiegen waren. Bei der Traditionsfahrt durch mehrere Orte, mit der alljährlich eine Woche vorm Fest für die bevorstehende Kerwe geworben wird, war der Hänger in einem Kreisel umgekippt. Die Mitfahrer auf dem einachsigen Anhänger erlitten teils schwere Verletzungen, ein 21-Jähriger starb zwei Wochen später an den Folgen. „Der Angeklagte hätte diesen Wagen so niemals fahren dürfen“, formulierte der Richter, worin das fahrlässige Verschulden zu suchen war.