Weilerbach Strom: Rat lehnt Tariferhöhung ab

Die Strompreise waren Thema in der Sitzung des Weilerbacher Ortsgemeinderats.
Die Strompreise waren Thema in der Sitzung des Weilerbacher Ortsgemeinderats.

Den Vorschlag der Stadtwerke Ramstein-Miesenbach, die Strompreise des Elektrowerks der Ortsgemeinde Weilerbach zum 1. März zu erhöhen, hat der Weilerbacher Ortsgemeinderat abgelehnt.

Fünf Ratsmitglieder aus den Reihen der SPD-Fraktion und ein Christdemokrat stimmten für den Vorschlag, die Tarife zu erhöhen. Weitere fünf Mitglieder der CDU-Fraktion enthielten sich ihrer Stimme und Ortsbürgermeister Horst Bonhagen (SPD) sowie FWG und Grüne votierten dagegen. Ein Sozialdemokrat nahm an der Abstimmung nicht teil. Es gab also keine Mehrheit für die vorgeschlagene Erhöhung.

Zuvor hatte der Geschäftsführer der Stadtwerke Ramstein-Miesenbach, Georg Leydecker, ausführlich erläutert, dass eine erneute Kalkulation der Strompreise für 2024 erforderlich wurde. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes, den bisher gewährten Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro an die Übertragungsnetzbetriebe zu streichen, ergab die Neuberechnung der Netzentgelte eine Verdoppelung, die zu einer Erhöhung der Netzentgelte auf allen Ebenen führte. Auch die Gemeinde Weilerbach müsse aufgrund der Kalkulation die Preise erhöhen, schlug Leydecker vor.

Rege Diskussion

Es schloss sich eine rege Diskussion an. Die FWG sprach sich für eine Preisanhebung aus, die lediglich eine schwarze Null bringt und die Konzessionsabgabe in den Gemeindehaushalt gewährleistet. Die CDU war mehrheitlich gegen eine Preiserhöhung, enthielt sich aber beim Votum. Die SPD votierte für die von der Betriebsleitung errechnete Preiserhöhung. Mehrere Ratsmitglieder forderten eine erneute Kalkulation der Preise. Es sollen nun mögliche Alternativen von der Betriebsführung geprüft werden, inwieweit die Strompreisgestaltung für die Folgejahre vorgenommen werden kann. Diese sollen dann in der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates erneut beraten werden. Wie Leydecker sagte, wäre eine Neufestsetzung nicht mehr zum 1. März, sondern erst zum 1. April möglich.

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