Frankelbach Neue Hoffnung für Windkraft auf dem Eulenkopf
Die Landesregierung will in Zukunft den Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien leichter ermöglichen. Aus diesem Grund liegt nun die „Vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms“ vor. Die Ortsgemeinden sollen bis Ende des Monats im Rahmen der Offenlage Stellungnahmen dazu abgeben.
„Im Jahre 2013 hat man unseren Antrag auf Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Eulenkopf abgelehnt“, berichtet Michael Jung (SPD), Erster Beigeordneter der Gemeinde. Als Begründung sei damals angeführt worden, dass dies im dortigen Landschaftsschutzgebiet nicht möglich sei. Der Schutzcharakter bleibe durch die Anlagen nicht gewahrt. In der Ratssitzung am Mittwochabend habe das Gremium nunmehr einen neuen Anlauf genommen, denn das Gelände dort oben sei für die Nutzung der Windkraft sehr gut geeignet.
Beweislast umkehren
Der Satz „Windkraftanlagen sind in Landschaftsschutzgebieten grundsätzlich erlaubt“, habe als Formulierungsvorschlag den Ratsmitgliedern für die beabsichtigte Eingabe zur Änderung der entsprechenden Passage der Landesverordnung vorgelegen. „Um die Formulierung haben wir lange gerungen“, so der Beigeordnete. Einige Ratsmitglieder seien der Meinung gewesen, ein so radikaler Satz schmälere die Erfolgsaussichten von vornherein. Im Verlauf der Aussprache sei jedoch klar geworden, dass mit einer solchen Aussage die Beweislast umgekehrt würde. Damit würden sich die Chancen der Gemeinde für eine Genehmigung der Windräder auf dem Eulenkopf durch die Kreisverwaltung deutlich verbessern. Am Ende habe es ein einstimmiges Votum für eine Eingabe mit der vorgeschlagenen Formulierung gegeben.