Kreis Kaiserslautern „Ich habe mich verplant“

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Allmählich kommt Bewegung in den Palmöl-Prozess vor dem Kaiserslauterer Landgericht. Gestern schilderte einer der vier Angeklagten, warum das geplante Ölmühlen-Projekt an der Elfenbeinküste aus seiner Sicht scheiterte. Seine offenen Worte wurden vom Gericht belohnt: Der Schweizer Staatsbürger, der bereits seit mehr als einem halben Jahr in deutscher Untersuchungshaft sitzt, kann schon am morgigen Mittwoch mit einem Urteil rechnen.

„Eigentlich sind wir nur an die Elfenbeinküste gegangen, um dort Palmöl einzukaufen“, berichtete Christoph R. Er ist „unser Mann in Afrika“ aus dem Quartett von Geschäftsleuten, die seit einigen Wochen unter anderem wegen Betrugs vor den Schranken des Landgerichts Kaiserslautern stehen. „Vor Ort mussten wir feststellen, dass an der Elfenbeinküste dafür keine Infrastruktur vorhanden war: Viele Ölmühlen standen still, in den Palmen-Plantagen vergammelten die Früchte am Baum. Deshalb haben wir dann beschlossen, selbst in die Produktion einzusteigen. Denn alles sah danach aus, als könnte man hier ein gutes Geschäft machen.“ Während Christoph R. seine geschäftlichen Erfahrungen auf dem Schwarzen Kontinent in das Projekt einbrachte, stammte das Startkapital zunächst von seinem Westpfälzer Bekannten: Der brachte knapp 400.000 Euro in das Geschäft ein. Das Geld hatte er als „persönlicher Betreuer“ eines Profi-Fußballers für Investitionen zur Verfügung. Gemeinsam fing man im Jahr 2007 an, den Bau einer Ölmühle und die notwendige Logistik für den Transport des begehrten Rohstoffs nach Europa zu planen. Der damalige Boom auf dem Palmöl-Markt schien dem Quartett recht zu geben: „Als wir anfingen, lagen die Preise bei 290 Dollar pro Tonne. Ein Jahr später waren sie auf bis zu 700 US-Dollar in die Höhe geschossen.“ Doch was Christoph R. und seine deutschen Geschäftsfreunde offensichtlich unterschätzt hatten, waren die mannigfaltigen Hindernisse für europäische Investitionen in einem afrikanischen Entwicklungsland. „Erst hatten wir die Maschinen bei einem Metallbauer vor Ort bestellt“, berichtete der Schweizer, „aber die Anlage hat nie richtig funktioniert. Dann dauerte die Regenzeit länger als gewöhnlich, unsere Lkw versanken im Schlamm.“ Und irgendwann war wohl das Startkapital verbraucht, ohne dass die Ölmühle ins Laufen kam. „Immer wieder habe ich meine deutschen Partner gebeten, mir mehr Geld zu schicken“, betonte der Schweizer, „aber es kam nie genug.“ Mehr als fünf Millionen Euro hatten seine Westpfälzer Partner unterdessen bei mehr als 170 Palmöl-Interessenten in ganz Deutschland eingesammelt. Als „Vorauszahlungen“ für das Versprechen, die Kunden langfristig und preiswert mit dem Rohstoff aus der Mühle in Westafrika zu beliefern. Dazu kam es nie, fast alle Kunden verloren ihr Geld. „Ich habe diese Verträge nicht gekannt, sonst hätte ich noch mehr Druck auf höhere Investitionen vor Ort gemacht“, echauffierte sich Christoph R. Stattdessen musste er im Frühjahr 2008 erleben, wie seine deutschen Geschäftsfreunde sein Projekt offenbar fallen ließen. „Erst viel später habe ich erfahren, dass sie jetzt in eine andere Mühle investierten und ich außen vor war,“ grämt er sich nach eigener Aussage noch heute. Eine Version, der das Gericht trotz mancher Ungereimtheit offenbar Glauben schenkte. Denn nach kurzer Beratung regte der Vorsitzende Richter an, das Betrugsverfahren gegen Christoph R. abzutrennen: „Wir meinen, dass seine Beteiligung an den Vorgängen jetzt entscheidungsreif ist,“ begründete der Richter seinen Plan. Weder Staatsanwalt noch Verteidiger hatten dagegen Einwände: Schon am morgigen Mittwoch könnte ein Urteil über den Schweizer fallen. Und es könnte durchaus sein, dass der Afrika-Experte mit einem blauen Auge davon kommt. Für den „faktischen Geschäftsführer“ des Palmöl-Handels mit Sitz im westlichen Landkreis Kaiserslautern, sieht die Sache etwas anders aus. Denn ebenfalls gestern las der Richter den ihn betreffenden Auszug aus dem Bundeszentralregister vor. Und dabei kamen nicht weniger als elf Straftaten zum Vorschein, von kleineren Delikten bis zu Betrug, betrügerischem Bankrott und Konkursverschleppung. Das jüngste Urteil stammt aus dem Jahr 2012 und lautete auf zwei Jahre und sechs Monate, die Bewährung aus diesem Fall läuft noch bis 2017. Sollte dem Pfälzer auch beim gescheiterten Palmöl-Handel eine betrügerische Absicht zuerkannt werden, dürfte es mit dieser Gnadenfrist wohl vorbei sein. (mibo)

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