Reichenbach-Steegen RHEINPFALZ Plus Artikel Grünen-Politiker Eike Heinicke hält an Strafanzeige gegen Gesundheitsminister fest

Hausarzt und Grünen-Politiker Eike Heinicke.
Hausarzt und Grünen-Politiker Eike Heinicke.

Der Grünen-Politiker und Hausarzt aus Reichenbach-Steegen, Eike Heinicke, ist mit seiner Strafanzeige gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gescheitert – vorerst. Denn Heinicke will gegen die Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen.

Der Facharzt für Anästhesie sowie Intensiv- und Allgemeinmedizin hatte dem Minister in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Versäumnisse in der Informationspolitik vorgeworfen und Anfang Mai Strafanzeige wegen „Körperverletzung durch Unterlassen und unterlassene Hilfeleistung“ gestellt. Konkret kritisierte Heinicke, dass Spahn den Menschen angesichts der Bedrohung durch Covid-19 nicht vermittelt habe, dass sie dem Virus nicht ganz hilflos gegenüber stünden: Hinweise auf gesunde Ernährung, Bewegung und angepasste Lebensgestaltung, etwa der Tipp, mit dem Rauchen aufzuhören, hätte die Bürger in der Krise zu Aktivität und Eigenverantwortung bewegt, ist Heinicke überzeugt. Ganz besonders wichtig sei beispielsweise die ausreichende Ausstattung des Körpers mit Vitamin C und Vitamin D3. Gerade bei letzterem wiesen vor allem Senioren oft miserabele Werte auf, betonte der Mediziner, der auf eine 30-jährige Praxis als Hausarzt zurückblicken kann.

„Hat die Bevölkerung nicht aufgeklärt“

Weil Jens Spahn die Bevölkerung nicht darüber aufgeklärt und stattdessen durch die bundesweite Einführung der Mund-Nasen-Schutzpflicht und weitere Maßnahmen die Unsicherheit und Ängstlichkeit bei manchen Menschen noch gesteigert habe, hatte Heinicke Strafanzeige gegen den Minister gestellt.

„Keine konkreten Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat“ sieht dagegen die Staatsanwaltschaft Berlin, die deshalb auch davon abgesehen hat, strafrechtliche Ermittlungen gegen den CDU-Gesundheitsminister einzuleiten: „Allein aus der politischen Verantwortung für das jeweilige Ressort“ könne „keine individuelle strafrechtlich relevante Garantenpflicht abgeleitet werden, Bürger vor einer Erkrankung mit Covid-19 zu bewahren“. Ein „sorgfaltswidriges Handeln“ Spahns „in Form unterbliebener Aufklärung“ sei nicht zu erkennen, „zumal aus allgemein zugänglichen Quellen bekannt ist, dass eine von gesunder Ernährung und Bewegung geprägte Lebensweise der Gesundheit zuträglich ist“, sieht die Staatsanwaltschaft kein Indiz für eine unterlassene Hilfeleistung Spahns.

„Durch Ängste Immunsystem geschädigt“

Eike Heinicke indes lässt sich von der Abfuhr aus Berlin nicht entmutigen und legt gegen den Beschluss der Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, wie er der RHEINPFALZ auf Anfrage berichtete. Der Verzicht des Gesundheitsministers auf die von Heinicke geforderte Gesundheitsaufklärung sei „unentschuldbar“. „Eine Unterlassung von Hinweisen auf die Selbstwirksamkeit (Ernährung, Bewegung) und damit die Stärkung des Immunsystems ist auch im Hinblick auf eine zweite Welle oder andere Infektionskrankheiten, die durch die Globalisierung eher häufiger werden, zumindest unterlassene Hilfeleistung von oberster Stelle – dem Gesundheitsministerium und seinem Minister Jens Spahn“, schreibt der Hausarzt von Reichenbach-Steegen in seiner Begründung. Durch Ängste, die durch die täglichen Meldungen von Infektions- und Todeszahlen sowie den Lockdown entstanden seien, und „die versäumte Prophylaxe ist das Immunsystem, die Widerstandsfähigkeit von einem Großteil der Bevölkerung geschädigt worden!“, so die Überzeugung des Reichenbach-Steegeners.

CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
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