Kreis Kaiserslautern Gemeinderat: Klage gegen Verwaltung?

Weilerbach. Am heutigen Montagabend, 19 Uhr, muss der Gemeinderat Weilerbach in seiner Sitzung im Bürgerhaus entscheiden, ob er gegen eine Entscheidung der Kreisverwaltung vor dem Verwaltungsgericht Klage erhebt.

Auf Antrag der FWG-Fraktion hatte der Gemeinderat am 10. Juli vorigen Jahres mit den Stimmen der FWG und CDU beschlossen, bei Vergabegesprächen je einen Vertreter der Fraktionen mit einzuladen. Dieser Beschluss wurde von Ortsbürgermeister Horst Bonhagen (SPD) am 10. September ausgesetzt, da er gegen geltendes Recht verstoße.

Am 20. November hatte der Gemeinderat die Angelegenheit erneut behandelt. Bonhagen regte damals an, den ursprünglichen Beschluss zurückzunehmen. Dies hatte das Gremium abgelehnt. Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung musste der Ortsbürgermeister die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einholen. Mittlerweile hat sich die Kreisverwaltung als zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet. Sie sieht den Beschluss, dass alle Fraktionen an den Vergabegesprächen teilnehmen, als rechtswidrig an. Die vom Ortsbürgermeister getroffene Aussetzung wurde bestätigt. Gegen diese Entscheidung kann die Gemeinde nun vor dem Verwaltungsgericht klagen, so die Kreisverwaltung. Diese begründete ihre Entscheidung damit, dass der Gemeinderat mit seinem Beschluss in die originäre Zuständigkeit des Bürgermeisters in unzulässiger Weise eingegriffen habe. Der Gemeinderat muss heute entscheiden, ob dies akzeptiert oder dagegen klagt. (wiu)

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