Kreis Kaiserslautern Gemeinde zieht wegen Umlage vor Gericht

Gegen die Umlagen, die Verbandsgemeinde 2013 und Landkreis für 2013 und 2014 erhoben haben, wird die Ortsgemeinde Hirschhorn klagen. Das beschloss der Gemeinderat am Donnerstagabend einstimmig. Das Gremium beauftragte Rechtsanwälte damit, die Interessen der Gemeinde wahrzunehmen.

Ortsbürgermeisterin Beate Rudat (FWG) informierte über die Bescheide des Kreisrechtsausschusses, wonach der Widerspruch in beiden Fällen zurückgewiesen wurde. Die Ortsgemeinde wehrt sich gegen die festgesetzte Umlagehöhe, wodurch ihr der finanzielle Spielraum fast vollständig genommen werde. Die Einnahmen würden von den Umlagen größtenteils aufgefressen, es bleibe kein Handlungsspielraum mehr. Soweit dürfe eine Ortsgemeinde in ihrer Gestaltung nicht eingeschränkt werden, betonte Rudat. Von Gemeinden werde verlangt, sparsam mit den Steuergeldern umzugehen und freiwillige Ausgaben zu streichen. Dies müsse auch verstärkt von den übergeordneten Kommunen verlangt werden, was letztlich zu einer Senkung der Umlage führen soll. Einstimmig beauftragte das Gremium eine Anwältin mit der Kreisumlage-Klage sowie einen Anwalt für die Vertretung der Interessen gegenüber der Verbandsgemeinde. Die Anwälte werden nun die Klage vorbereiten. Über die Größenordnung wird nach Beratung mit den Kanzleien entschieden. Es geht hauptsächlich um die Höhe der Umlagesätze. Bei einem Hebesatz von 41,2 Prozent zahlte Hirschhorn 212.056 Euro an den Kreis, bei 45 Prozent Umlagesatz waren 231.615 Euro an die VG Otterbach fällig. Auch gegen die Kreisumlage für 2014 – 41,8 Prozent Umlagesatz ergaben 235.586 Euro – wird die Ortsgemeinde vorgehen. Vorsorglich hat sie gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch erhoben. Auf Grundlage des zu erwartenden Urteils sollen dann weitere Entscheidungen getroffen werden. Vermeiden will man zwei parallel laufende Verfahren, um im Falle einer Zurückweisung Kosten zu sparen. Allerdings werden Anwalts- und Gerichtsgebühren für die beiden 2013 betreffenden Klageverfahren im neuen Haushalt eingestellt. Einstimmig beschloss der Rat die Schlussvermessung der Flurstraße im Neubaugebiet „Jahn- und Turnerstraße“. Die Herstellung des Straßenkörpers ist abgeschlossen. Die Kosten für die Vermessung liegen bei 8151 Euro. Sie ist notwendig, weil der Bürgersteig auf eine Breite von 1,50 Meter ausgebaut wurde und dafür teils auf Angrenzergrundstücke zurückgegriffen werden musste. (llw)

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