Westheim RHEINPFALZ Plus Artikel Zwei Stellplätze jetzt Vorschrift

Manchmal gibt es Schäden, wenn versucht wird, sich noch in eine Parklücke hineinzuquetschen. Die Gemeinde will mehr Parkplätze a
Manchmal gibt es Schäden, wenn versucht wird, sich noch in eine Parklücke hineinzuquetschen. Die Gemeinde will mehr Parkplätze auf Grundstücken.

Bei Bauvorhaben innerhalb der Gemarkung Westheims gibt es künftig eine Neuerung. Es müssen auf den Grundstücken mehr Parkplätze nachgewiesen werden. Der Ortsgemeinderat hat mit sieben Ja- und gegen zwei Neinstimmen bei sieben Enthaltungen eine Stellplatzsatzung erlassen.

In Westheim leben wie in anderen kleineren Gemeinden der Region auch viele Pendler. Zudem hat sich die Motorisierung der einzelnen Haushalte erhöht, so dass 1,5 Stellplätze pro Wohnung zu wenig sind. Die Folge sind zugeparkte Straßen, „das merken wir immer wieder“, sagt Ortsbürgermeisterin Susanne Grabau (FWG). Um künftig Wohnungseigentümer dazu zu verpflichten – wenn dies auf dem Grundstück möglich ist – soll die Zahl der Stellplätze für Wohnungen, die größer als 60 Quadratmeter sind, auf zwei erhöht werden. Bei kleineren Wohneinheiten und für Einliegerwohnungen wird ein Parkplatz vorgeschrieben. Die Gemeinde bedient sich dabei einer Mustersatzung des Landes.

Die SPD zweifelte die Sinnhaftigkeit an, denn in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan gilt, ändere sich nichts. Grabau erwiderte, wenn bei einem Bauantrag in Gebieten ohne Bebauungsplan die Zahl der Stellplätze nicht stimmt, kann dieser abgelehnt werden. Sind es zwei Wohnungen in einem Haus müssen es künftig vier anstelle von drei Parkplätzen sein. Es sei ein Versuch, mehr Parkflächen auf Grundstücken auszuweisen. Die Mehrheit im Rat stimmte für die Satzung, die nach Veröffentlichung im Amtsblatt rechtsgültig wird.

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