WEINGARTEN Wiederkehrende Beiträge kommen

Künftig müssen in Weingarten für Straßenbaumaßnahmen wiederkehrende Beiträge gezahlt werden.
Künftig müssen in Weingarten für Straßenbaumaßnahmen wiederkehrende Beiträge gezahlt werden.

In Weingarten werden für Straßenbaumaßnahmen künftig die sogenannten wiederkehrende Beiträge berechnet. Eine entsprechende Satzung wurde in der jüngsten Ortsgemeinderatssitzung verabschiedet. Die Gültigkeit der Satzung beginnt rückwirkend am 1. Januar 2020. Es muss sich aber niemand Sorgen machen, nachträglich zur Kasse gebeten zu werden, versichert Ortsbürgermeister Stefan Becker. 2020 gab es nämlich keine Straßenarbeiten im Ort.

Bezahlen muss künftig, wer „Anwohner einer gewidmeten Straße ist und nicht unter die Schonungspflicht fällt“, so Becker. Für 20 Jahre von den wiederkehrenden Beiträgen befreit ist zum Beispiel, wer in den letzten Jahren die damals üblichen Anliegerbeiträge bezahlt hat. Bei der Ratssitzung am Montag gab es noch eine Änderung der Satzung: Auf einen Antrag der SPD hin wurde der Gemeindeanteil von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht. Dafür gab es acht Ja-Stimmen, fünf Gegenstimmen und drei Enthaltungen.

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