Kreis Germersheim Unter einem Dach

«Büchelberg.» Einstimmig sprach sich der Ortsbeirat Büchelberg am Donnerstagabend für den Bau eines Multifunktionsgebäudes entlang des Sportplatzes aus.
Das Planungsbüro Kissler&Effgen hatte in seiner Machbarkeitsstudie diesen Standort als „Variante 1“ bezeichnet. Im vorgesehenen Neubau sollen nicht nur eine Sporthalle mit den erforderlichen Maßen, Räume für die kulturellen Vereine und entsprechende Versorgungsräume untergebracht werden. Auch die Feuerwehr soll in einem eigenen Trakt untergebracht werden und einen separaten Unterrichtsraum bekommen. Der Bauhof wird in einem Nebengebäude gegenüber untergebracht. Ortsvorsteher Klaus Rinnert (CDU) berichtete über Gespräche mit den Vereinen und mit der Feuerwehr, bei denen man übereinstimmend für diese „Variante 1“ plädiert habe. Die Zufahrt erfolgt über die nördlich liegende K 17. Wie Rinnert auf Anfrage sagte, sei der Kaufvertrag für ein Grundstück unterschrieben worden. Ein Handwerksbetrieb habe Interesse am bisherigen Feuerwehrgerätehaus angemeldet. Beim Bau des Multifunktionsgebäudes müssten die Interessen der Vereine und der Feuerwehr berücksichtigt werden, betonten Stefanie Gerstner und Jürgen Stephany, der als Wehrleiter der Feuerwehr Wörth auch auf gesetzliche Vorgaben verwies. Wenn man für die Belange des Ortsbezirkes in der Zukunft schon auf ein Gebäude setze, so die stellvertretende Ortsvorsteherin Stefanie Gerstner, dann müssten schon Mindeststandards eingehalten werden. Dies gelte für die sportliche Nutzung ebenso wie für die kulturellen Veranstaltungen. Weitere Details sollen bei der Planung berücksichtigt werden, etwa der Verzicht auf „spitzeckige Räume“ oder die Vergrößerung von Sporthalle und Wirtschaftsraum. Dorfmoderation auf Zielgerade Zu Beginn der Sitzung stellte Michael Heger vom Büro Werk-Plan in Kaiserslautern die Bedingungen für ein Dorferneuerungskonzept für Büchelberg vor. Entsprechende Vorarbeiten waren bei der „Dorfmoderation“ bereits geleistet worden. Die Dorfmoderation durch die Planerin Franzen befinde sich auf der Zielgerade, so Rinnert. Man habe in den Arbeitsgruppen wertvolle Erkenntnisse gewinnen können. Jetzt gelte es, Bestandserhebungen durchzuführen. Deshalb werde ab kommender Woche in Büchelberg ein Team des Büros Werk-Plan unterwegs sein, auch um alles fotografisch zu dokumentieren. Beiratsmitglied Jürgen Stephany regte an, auch den Arbeitsgruppen der Dorfmoderation Gelegenheit zur Mitarbeit zu geben. Michael Heger deutete an, dass nach Vorlage des Dorfentwicklungskonzeptes bestimmte Vorhaben auch mit Landeszuschüssen rechnen könnten. Diese liegen erfahrungsgemäß bei 10 bis 20 Prozent. Man müsse immer sehen, wie groß der Fördertopf sei, von dem auch Privatleute Zuschüsse erhalten können. Rinnert zeigte sich zuversichtlich, hier etwas bewegen zu können und nannte das Dorfentwicklungskonzept eine gute Sache. Gut gelaufen sei bisher bereits die Dorfmoderation mit reger Beteiligung durch die Bürger. Allerdings, das musste Heger einräumen, habe man bisher noch keine Erfahrungen bei Planungen in Ortsbezirken, die nicht selbstständig entscheiden können. Man hoffe, dass dies kein Hindernis für die Entwicklung sein werde und werde eng mit der Stadtverwaltung kooperieren. Auf dem Friedhof von Büchelberg wird ein neues Urnen-Erdgrabfeld (Feld 12) mit 15 Grabstätten ausgewiesen. Dieser ebenfalls einstimmige Beschluss des Ortsbeirates soll in Kürze umgesetzt werden, so Rinnert. Ärger über Bauabteilung Für Unmut bei den Ratsmitgliedern sorgte die Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Umsetzung des Baugebietes „Wiesengrund B“. Einen entsprechenden Beschluss hatte man bereits 2010 gefasst. Sowohl 2017 als auch 2018 habe die CDU, so Stefanie Gerstner, im Stadtrat nach dem Stand der Dinge gefragt. Seit der zweiten Offenlegung des Bebauungsplanes vergangenes Jahr habe sich nichts getan. Gerstner zitierte aus einem Schreiben der Verwaltung, in dem auf personelle Engpässe in der Bauabteilung der Stadtverwaltung verwiesen wurde. Wenn dem so ist, so mehrere Stimmen im Rat, müsse man sich fragen, warum der Auftrag nicht an ein externes Büro vergeben wird.