Kreis Germersheim Tochter versucht Vater zu erpressen

Wegen versuchter Erpressung hat das Amtsgericht Germersheim jetzt eine 25-Jährige aus dem Landkreis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Als Auflage muss sie in drei Jahren Bewährungszeit 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sich um eine Drogentherapie bemühen und diese auch antreten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte versucht hat, von ihrem Vater 15.000 Euro zu erpressen. Wenn er nicht zahlen sollte, wollte sie ihn wegen sexuellen Missbrauchs anzeigen. Die junge Frau hat einen ehrbaren Handwerksberuf gelernt, hat sich aber vor Monaten arbeitslos gemeldet, lebt inzwischen von Hartz IV. Drogen und falsche Freunde haben sie in den Abgrund gezogen, legte sie nun ein umfassendes Geständnis ab. Allerdings habe sie, als sie das Geld gefordert habe, „nur“ gesagt, sie werde etwas in die Wege leiten, wenn der Vater nicht zahle. Aber der Vater wurde tatsächlich wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt, bei der Polizei wiederholte sie diese Beschuldigungen. „Mein damaliger Freund hat mich unter Druck gesetzt“, schilderte die Angeklagte die Situation. Mittlerweile nehme sie keine Drogen mehr, denn sie erwarte ein Baby, gab die 25-Jährige zu, dass ihr der Entzug schwerfalle. Überdies wisse sie nicht, ob der werdende Vater zu ihr halte. Von ihrer Familie halte derzeit nur der Bruder Kontakt mit ihr. Er habe ihr aber versichert, dass ihre Eltern sie trotz allem als ihre Tochter ansähen. Das verlorene Vertrauen wiegt schwer, scheint die Angeklagte jetzt auf dem Boden der Realität angekommen zu sein. Ein unbeschriebenes Blatt ist die junge Frau auch nicht mehr: Zwei Vorstrafen weist das Bundeszentralregister auf, eine davon wegen Strafvereitelung. „Es war heftig, keine Bagatelle“, wertete der Staatsanwalt das Geständnis zugunsten der Angeklagten. „Was sie gemacht haben, da gehört was dazu“, zeigte sich die Amtsrichterin erschüttert. Sie gab der Angeklagten Zeit für die 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Um die Drogentherapie müsse sich die junge Frau jedoch umgehend kümmern. Sie könne nicht einfach hingehend und sagen „nun helft mir“. Erst müssten ein Kostenträger gefunden und eingehende Gespräche geführt werden. „Es fällt mir schwer, auf Drogen zu verzichten“, gab die 25-Jährige zu. Die Amtsrichterin ermutigte sie, jede Hilfe anzunehmen. Leicht werde es allerdings nicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

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