Geschichten aus der Geschichte RHEINPFALZ Plus Artikel Räume befinden sich „in einem unwürdigen und unzumutbaren Zustand“

Placeholder-Image

Bereits vor knapp 60 Jahren stand die Frage eines Neubaus auf der Agenda

Der rheinland-pfälzische Justizminister Fritz Schneider (FDP) besuchte vor fast 60 Jahren Kandel. Dem Besuch des FDP-Dämmerschoppens im Gasthaus „Zur Pfalz“ ging ein Rundgang durchs Amtsgericht Kandel voraus. In den Gesprächen ging es unter anderem um einen möglichen Neubau fürs Amtsgericht Germersheim, worüber die RHEINPFALZ am 24. Oktober 1964 berichtete:

„Auf die Frage, wann der Minister einmal das Amtsgericht in Germersheim besuchen wolle, kam die Erwiderung: ’Ich kann diese Frage nicht beantworten.’ Die Frage nach den Plänen für den Neubau eines Amtsgerichts auf dem Messplatz in Germersheim tat der Minister damit ab, dass es noch dringendere Fälle als in Germersheim gebe. Die Neubaufrage sei lediglich in Erwägung gezogen, eine abgeschlossene Planung liege noch nicht vor, so dass in den nächsten beiden Jahren keineswegs damit zu rechnen sei. Zu der Frage, ob man die Richterzahl in Germersheim nicht von zwei auf drei erhöhen könne (aktuell sind es viereinhalb; Anm. d. Red.), zumal da einer der Richter dauernd zwischen Germersheim und Bad Bergzabern unterwegs sei, wodurch Unruhe, so Marklowsky (FDP-Kreisvorsitzender; Anm. d. Red.), bei den Rechtssuchenden entstehe, äußerte sich der Justizminister dahingehend, dass ihm aus Germersheim keine besonderen Klagen bekannt seien und nur dann ein weiterer Richter nach Germersheim beordert werden könne, wenn auf Jahre hinaus eine ständige Überlastung der beiden Richter nachzuweisen sei.“

In jenen Jahren wurde auch über die Schließung der kleinen Amtgerichte im Landgerichtsbezirk Landau diskutiert. Das Amtsgericht in Edenkoben war da laut RHEINPFALZ-Bericht vom 27. Juli 1972 bereits aufgelöst. „Seit Jahren hängt das Damokles-Schwert der Auflösung über Angestellten und Beamten des germersheimer Amtsgerichtes. Sie fühlen sich zunehmend verunsichert. Wird das Amtsgericht aufgelöst?“, wollte der Journalist vom damaligen Richter Alfred Babelotzky im Interview wissen. Dessen Antwort: „Bis heute liegt mir keine verbindliche Erklärung vor, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Nun könnte man zwar die Auffassung vertreten, daß die Entscheidung dieser Frage nicht vorrangig sei, da bei den heutigen, immer noch unzureichenden Verkehrsverhältnissen in diesem Raum einiges dafür spricht, daß die Rechtspflege von den genannten Gerichten besser wahrgenommen werden kann als von einem zentralen Amtsgericht in Landau.“ Allerdings dulde die Entscheidung über die Zukunft des Amtsgerichts im Interesse der Rechtsuchenden keinen Aufschub.

Möglicherweise war die Unsicherheit über die Zukunft des Amtsgerichts der Anlass dafür, dass an „diesem Gebäude nicht mehr die notwendigen Schönheitsreparaturen und sonstigen Instandsetzungsarbeiten durchgeführt“ wurden. So heißt es in dem Zeitungsbericht weiter: „Das Staatliche Hochbauamt Speyer hat im Januar dieses Jahres eine Besichtigung durchgeführt und u. a. festgestellt, daß sich die Innenausbauten in einem sehr schlechten Zustand befinden, daß alle Decken, Wände und Kamine gerissen sind, daß sämtliche Fenster erneuerungsbedürftig sind, daß eine störungsfreie Funktion der elektrischen Leitungsanlage nicht mehr gewährleistet ist und die hölzerne Stockwerkstreppe nicht mehr den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht.“ Und: „(...) daß (...) sich die Räume insgesamt in einem unwürdigen und dem Personal kaum noch zumutbaren Zustand befinden (...).“ Deshalb wurde laut Richter Babelotzky der Bericht des Staatlichen Hochbauamts im März 1972 ans Justizministerium weitergeleitet.

x