Kreis Germersheim Mutter muss ins Gefängnis

Wegen Leistungserschleichung verurteilte das Amtsgericht Germersheim nach drei Verhandlungstagen eine 28-Jährige aus dem südlichen Landkreis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Frau auf der Anklagebank war hochschwanger mit ihrem vierten Kind.

„Wegen so einem Mist eine Freiheitsstrafe aussprechen zu müssen, ärgert mich sehr“, war die Amtsrichterin ungewöhnlich deutlich. Aber der Bogen sei schon mit drei offenen Bewährungen überspannt gewesen. Dazu kam, dass fast alle elf Vorstrafen wegen Schwarzfahrens verhängt worden waren. Die Angeklagte hat deswegen sogar schon einmal fünf Monate abgesessen. Und obendrein wurde sie nach dem letzten Urteil schon wieder viermal ohne Fahrschein angetroffen. Dass dies nur die Spitze des Eisbergs sei, lag nahe. „Ich hatte den Eindruck, die Angeklagte kaufe nie eine Fahrkarte“, meinte die Richterin. In der aktuellen Anklage wurden ihr jetzt 31 Schwarzfahrten vorgeworfen. Ihre Masche: Sie verblüffte die Kontrolleure mit Höflichkeit. Wenn sie nach dem Ticket gefragt wurde, habe sie gleich zerknirscht zugegeben, sie habe keins und ihren Personalausweis gezückt. Das bestätigte das gute Dutzend Zeugen, die das Gericht geladen hatte. Aus ihren Unterlagen konnten Zugbegleiter aus der Region von Karlsruhe bis Worms die Schwarzfahrten bezeugen. „Das ist einer der wenigen Fälle, an die ich mich nach drei Jahren noch erinnere“ sagte ein Zugbegleiter aus Mannheim. Die Angeklagte fahre immer mit zwei bis drei „Typen“ und zeige den Perso statt das Ticket. „Die Dame ist mir sehr bekannt“, berichtete eine Zugbegleiterin. Sie habe einmal wissen wollen, warum die Angeklagte kein Ticket kaufe. Sie habe kein Geld, sei die Antwort gewesen. Daraufhin habe die Zugbegleiterin ihr geraten, die Stadtwerke um Hilfe zu bitten, denn es sei gefährlich, schwarz zu fahren. Ein Rat, den die 28-Jährige in den Wind geschlagen hat. Von den 31 angeklagten Taten konnten am Ende 16 durch Zeugen nachgewiesen werden. „Sie erwartet ihr viertes Kind aber eine vierte Chance kann ich ihr nicht geben“, zog die Richterin die strafrechtlichen Konsequenzen der ständigen Vergehen.

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