Germersheim Moscheebau: Wohngebiet soll neuen Bebauungsplan erhalten

Für das Wohngebiet zwischen der Sondernheimer und der Josef-Probst-Straße soll ein neuer Bebauungsplan erstellt werden.
Für das Wohngebiet zwischen der Sondernheimer und der Josef-Probst-Straße soll ein neuer Bebauungsplan erstellt werden.

In den vergangenen Jahren war die Hans-Sachs-Straße mehrmals Thema, weil die türkische Kultur- und Religionsgemeinschaft Ditib dort eine größere Moschee bauen wollte. Gerichte untersagten dies. Nun soll es einen neuen Bebauungsplan geben.

Wie in der Vergangenheit mehrfach zu lesen war, handelt es sich bei dem Gebiet zwischen der L539 (Josef-Probst-Straße) und der L552 (Sondernheimer Straße) um ein besonderes Wohngebiet. Vereinfacht gesagt heißt das, dass bestehende Handwerksbetriebe geschützt sind, aber die Nutzung als Wohngebiet vorangetrieben werden soll. Ursprünglich gab es einen Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren, der 1992 erneuert wurde. Gewollt war damals, dass bestehende Betriebe in dem Gebiet einen erweiterten Bestandsschutz haben. Gleichzeitig sollte jedoch auch die Wohnbebauung vorangetrieben werden. Und nun soll es für das Wohngebiet einen neuen Bebauungsplan mit dem Namen „Baugebiet Südwest – Neufassung“ geben. Das hat einen Grund.

Der geplante Bau einer Moschee in der Hans-Sachs-Straße hatte zur Folge, dass sich das Verwaltungsgericht in Neustadt und das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mit dem Versagen der Baugenehmigungen mehrfach auseinandersetzen. Laut Stadtverwaltung habe dies gezeigt, dass die Veränderung von einem besonderen Wohngebiet hin zu einem allgemeinen Wohngebiet größtenteils abgeschlossen ist. Nun möchte die Stadt die Art der Nutzung als allgemeines Wohngebiet in dem neuen Bebauungsplan festschreiben lassen. Für die Bewohner gibt es dadurch kaum Änderungen: Der Landesbauordnung zufolge sind Wohngebäude, die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe und

Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke erlaubt. Ausnahmsweise können zugelassen werden Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen.

Einen Unterschied zwischen einem besonderen und einem allgemeinen Wohngebiet gibt es im Bereich des Lärms. Bisher sind in dem Wohngebiet tagsüber 60 Dezibel Lärm erlaubt und nachts höchstens 40. Im allgemeinen Wohngebiet sollten dann tagsüber 55 Dezibel erlaubt sein, nachts bleibt es bei 40 Dezibel. Und Lärm war einer der Gründe, warum die Verwaltungsgerichte den Bau der Moschee nicht erlaubt haben, die Versagung der Baugenehmigung als richtig eingestuft hatten. Der Stadtrat hat nun die Verwaltung einstimmig damit beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf den Weg zu bringen.

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