KREIS GERMERSHEIM / WESTHEIM
Hortbeiträge verärgern Eltern
Kommunen können Eltern Hort- und Krippenbeiträge für die Monate Januar und Februar zurückerstatten, wenn deren Kinder Betreuungseinrichtungen in dieser Zeit nicht besucht hatten. So hat es der Landkreis Germersheim entschieden, nachdem er Eltern darum gebeten hatte, Kinder wegen der Pandemie nicht in die Kita zu schicken, sondern selbst eine Betreuung zu organisieren. Die Rückerstattung ist derzeit aber nur dann möglich, wenn das betroffene Kind an keinem einzigen Tag des jeweiligen Monats in der Einrichtung war. Bereits ein einmaliger Besuch reicht aus, dass Eltern den gesamten Monat zahlen müssen.
Dagegen regt sich nun in offenbar immer mehr Kommunen Widerstand, weil etliche Eltern ihre Kinder nur wenige Tage im Hort hatten: Auf Nachfragen von betroffenen Eltern hat nun die Westheimer Ortsbürgermeisterin Susanne Grabau (FWG) die Kreisverwaltung gebeten zu prüfen, ob eine teilweise Erstattung möglich ist, ohne dabei einen zu hohen bürokratischen Aufwand zu verursachen: „Wir als Gemeinde können dieses Anliegen durchaus nachvollziehen“, betont sie. Es seien Eltern betroffen, die sehr verantwortungsbewusst handelten und die Betreuung nur im absoluten Notfall in Anspruch genommen hätten: „Verständlicherweise sind sie nun verärgert, dass sie keinerlei Beiträge zurückerstattet bekommen“, so Grabau. Auch Schwegenheim will einen entsprechenden Antrag an den Kreis stellen, weil sich der Ortsgemeinderat am Dienstag ebenso dafür ausgesprochen hat, dass „taggenau abgerechnet“ wird.