Kreis Germersheim Gerichtsvollzieher schuldig gesprochen

Nach 15 Verhandlungstagen, an denen alle 201 Anklagepunkte wegen Gebührenüberhebung, also zu Unrecht beziehungsweise zu viel erhobener Gebühren, Betruges und Untreue akribisch geprüft worden waren, sprach das Amtsgericht Germersheim einen Gerichtsvollzieher aus dem Landkreis Germersheim schuldig. Er hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben, deshalb kam es zu der Hauptverhandlung.

Das Gericht sah im Ergebnis 25 Fälle der Gebührenüberhebung, 25 Fälle des Betruges und elf Fälle der Untreue als erwiesen an. Der Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt, zeigte sich „aus der Gesamtschau ein stimmiges Bild“. Bei der Durchsuchung des Büros wurde beispielsweise ein Karton mit 43 Akten gefunden, die auf den Schwerpunkt der Taten hinweisen. Salopp gesagt ging es um Vollstreckungsfälle, in denen der Gerichtsvollzieher „zur Unzeit“, sprich am Wochenende oder abends tätig geworden ist. Dafür müsse allerdings ein richterlicher Beschluss beantragt werden. Dann könnten höhere Gebühren fällig werden. Doch, so stellte das Gericht fest, der Angeklagte habe viele dieser Beschlüsse gar nicht genutzt. Fehler blieben bei der Masse der Aufgaben nicht aus, räumte die Strafrichterin auch ein. Warum aber einen komplizierten Weg wählen, wenn es einfacher zu handhaben wäre? Mehr Prüfungen hätten dem vorbeugen können. Doch der Angeklagte musste bis in den Herbst des Jahres 2012 nicht damit rechnen, entdeckt zu werden. Gegen das Argument, die Fehler bei der Abrechnung seien Einzelfälle, bekräftigte die Richterin, dass im gesamten Tatzeitraum von Juni 2009 bis März 2013 für ganze vier Verfahren die Kosten richtig berechnet worden seien. Das Germersheimer Gericht hatte am Ende keinen Zweifel daran, dass der Gerichtsvollzieher getäuscht hat, schwere Fälle, die eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen könnten, wurden allerdings nicht gesehen. Gegen den Angeklagten sprach, dass kein unerheblicher Schaden entstanden ist. Er habe seine Stellung ausgenutzt, manipuliert und kriminelle Energie gezeigt. Andererseits sei er bisher straffrei und habe durch die Dauer des Verfahrens eine hohe Belastung erfahren. Gleichwohl habe sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung stets kooperativ gezeigt. Nach dem Urteil stehe nun noch eine Entscheidung im Disziplinarverfahren aus. Verteidiger Alexander Gimbel will mit seinem Mandanten beraten, ob das Urteil mit Berufung beim Landgericht oder Revision beim Oberlandesgericht angefochten wird oder nicht.

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