Germersheim Geflüchteter Mörder: JVA-Beamte sind weiter im Dienst

Hinter den massiven Stäben des Zauns ist das Hauptgebäude der Justizvollzugsanstalt Bruchsal zu sehen
Hinter den massiven Stäben des Zauns ist das Hauptgebäude der Justizvollzugsanstalt Bruchsal zu sehen

Ein verurteiler Mörder ist am Montag, 30. Oktober, bei einem geplanten Spaziergang an einem Germersheimer Baggersee entkommen und befindet sich auch weiterhin auf der Flucht. Eine Ermittlungsgruppe beim Polizeipräsidium Pforzheim wird vom Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg mit seiner Zielfahndungseinheit unterstützt. Dabei gehe man aktuell über 60 Spuren und Hinweisen nach, heißt es in einer Pressemitteilung des LKA vom Dienstag.

Bei der sogenannten Ausführung am See traf der flüchtige Aleksandr Perepelenko seine Frau und die beiden minderjährigen Kinder. Dabei befand er sich in Begleitung von zwei Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal, in der er seine lebenslange Haftstrafe absaß. Zu den Details der Flucht, bei der sich der 43-Jährige auch seiner elektronischen Fußfessel entledigte, äußert sich die JVA weiterhin nicht.

Solche Ausführungen fänden regelmäßig in unterschiedlichen personellen Konstellation statt, schreibt Thomas Weber, Leiter der JVA Bruchsal, auf Anfrage der RHEINPFALZ. Das bedeutet, dass Perelenko auf seinen insgesamt acht Ausführungen nicht stets von denselben Bediensteten der JVA begleitet wurde.

Fest steht: Die beiden männlichen Beamten waren bei dem Fluchtgeschehen unverletzt geblieben. Einer der JVA-Beamten hatte die Flucht am Montagmittag bei der Polizei gemeldet. Die JVA-Beamten haben den Gefangenen „ständig und unmittelbar zu beaufsichtigen, ohne dass eine Fesselung an einen Bediensteten erfolgt“, so Weber. Die beiden Männer, die Perelenko bei dem Spaziergang vor einer Woche begleitet hatten, „sind grundsätzlich im Dienst und nicht beurlaubt“.

Die Flucht des verurteilten Mörders könnte auch Auswirkungen auf künftige Ausführungen von Gefangenen in der JVA haben: „Selbstverständlich wird das vorliegende Geschehen auch intern umfassend aufgearbeitet werden“, schreibt Weber. Sollten dabei Verbesserungsbedarfe festgestellt werden, „so werden wir natürlich die entsprechenden Maßnahmen ergreifen“.

Das Landeskriminalamt bitte derweil weiter um Hinweise auf den Flüchtigen. Dabei gebe es folgende Verhaltenshinweise, falls man dem 43-Jährigen begegnen sollte: Allgemein gilt, die Polizei über den Notruf 110 so schnell wie möglich zu verständigen, „ohne sich selbst oder andere in Gefahr zu bringen“, heißt es in der Pressemitteilung. Dabei kann es laut LKA auch ausreichen, „eine aktuelle Beschreibung des Flüchtigen, dessen Fahrzeug oder Fluchtrichtung abzugeben, um der Polizei eine Festnahme zu ermöglichen“. Auch schreibt das LKA: „ Im Zweifel lieber einmal mehr – auch im Nachhinein – die Polizei informieren, wenn man sich nicht ganz sicher ist,

ob es sich tatsächlich um den Flüchtigen handelt.“

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