Kreis Germersheim Filmriss in der Tankstelle

Mit gut drei Promille Alkohol plus Speed und Amphetaminen im Blut war ein 30-Jähriger in der Nacht des 3. September 2018 in die Jet-Tankstelle in Germersheim gestürmt. Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und versuchten Diebstahls verurteilte ihn das Amtsgericht Landau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten.

In jener Nacht griff sich der Angeklagte zwei Flaschen Bier, knallte eine Flasche auf den Tresen und forderte die Kassiererin auf, das Geld herauszugeben. Als sich die Frau weigerte, schlug er sie derb ins Gesicht. Beim Rausrennen aus der Tankstelle riss er noch einige Flaschen Bier herunter und wollte sich gerade in das Auto eines Kunden setzen – der Zündschlüssel steckte - und losfahren. Doch dann floh er zu Fuß. Ohne T-Shirt und Socken wurde er schließlich am Bahnhof wach. Als ihm klar wurde, dass die Polizei ihn sucht, meldete er sich auf dem Revier. Mit sechs Jahren war der schmächtige junge Mann mit seinen Eltern aus der Dominikanischen Republik nach Deutschland gekommen. Er lernte den Beruf des Zimmermanns und war 2018 arbeitslos. Außerdem stand eine Operation an. Beides machte dem Angeklagten zu schaffen, ließ ihn zu Alkohol und Drogen greifen. Wie die Tat abgelaufen ist, wusste er selbst nicht mehr. Nicht nur der Alkohol, sondern auch die gegenteilig wirkenden Drogen hatten ein Übriges getan. Allerdings überführten die Überwachungskamera und die Aussage der Geschädigten den Angeklagten, der außerdem in der Tankstelle bekannt war, lückenlos. In einer Gaststätte nahe der Esso-Tankstelle hatte er am Abend zuvor einige Biere getrunken, dann sei der Film gerissen – das war alles, woran sich der 30-Jährige noch erinnerte. Am liebsten würde er sich neben seinem Verteidiger Stephan Beck unsichtbar machen, auf der Anklagebank ist er zusammen gesunken. Er bereue seine Tat und schäme sich dafür, sein Mandant wolle der Geschädigten Schmerzensgeld zahlen, teilte der Verteidiger mit. Er sei auch zu einem Täter-Opfer-Ausgleich bereit. Doch die Kassierin hat seine Entschuldigung nicht angenommen und lehnte auch das Schmerzensgeld ab. Von der Tat sei sie bis heute traumatisiert, sagte sie, und konnte nur mit Mühe die Tränen zurückhalten. Eine Schädelprellung und Hämatome wurden im ärztlichen Attest festgehalten. Für Verteidiger Beck war die Tat wegen der hohen Promillezahl deutlich in die Nähe der Schuldunfähigkeit gerückt. Mit Sicherheit sei auch die Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Außerdem seien die Taten dilettantisch begangen und im Versuchsstadium stecken geblieben. Deshalb könne von einem minder schweren Fall ausgegangen werden. Immerhin reicht der Strafrahmen für die Raub-Straftat von drei bis 15 Jahren. Zwei Jahre auf Bewährung lautete der Antrag der Verteidigung. Das Schöffengericht bestrafte den Angeklagten als Räuber und zog eine Strafe im bewährungsfähigen Bereich nicht in Betracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frage nach einer möglichen Berufung ließ Verteidiger Beck mit einem Märchenzitat offen: „Was Besseres als den Tod finden wir überall“.

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