Kreis Germersheim Fünf Unfallfluchten im Kreis Germersheim

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist laut Polizei eine Straftat, die Freiheits-, Geldstrafen und/oder Führerscheinentzug zur
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist laut Polizei eine Straftat, die Freiheits-, Geldstrafen und/oder Führerscheinentzug zur Folge hat.

Fünf Unfallfluchten ereigneten sich nach Polizeiangaben in den vergangenen Tagen im Kreis Germersheim.

Zwischen Samstag, 14., und Samstag 21. Dezember, nutzte und parkte eine 26-Jährige ihren weißen VW Golf an verschiedenen Stellen in der Germersheimer Innenstadt, unter anderem in der Gerichtsstraße. Am Sonntag, 22. Dezember, stellte sie beim Reinigen ihres Wagens einen Streifschaden am rechten Heckstoßfänger, am rechten Heckschweller sowie an der rechten hinteren Tür fest. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 800 Euro.

Außenspiegel ab

Am Donnerstag, 19. Dezember, streifte ein unbekannter Fahrzeugführer zwischen 15 und 19.20 Uhr einen in der Jahnstraße in Kandel am Fahrbahnrand geparkten Opel Astra am linken Außenspiegel. Außenspiegelteile des Unfallverursachers, der weiter fuhr, blieben an der Unfallstelle zurück.

Am Freitag, 20. Dezember, gegen 8.20 Uhr befuhr eine Frau mit einem silberfarbenen VW Golf die Hauptstraße in Freckenfeld in Fahrtrichtung Bad Bergzabern. An einer Engstelle musste sie verkehrsbedingt anhalten. Ein ihr entgegenkommender Autofahrer streifte mit seinem Außenspiegel den Außenspiegel des Golfs. Dabei wurden beide Außenspiegel beschädigt. Der Unfallverursacher fuhr ohne anzuhalten weiter.

Kotflügel beschädigt

Am Freitag, 20. Dezember, stellte die Besitzerin eines Audi A4 um 11.30 Uhr in der Theresienstraße in Maximiliansau fest, dass ihr Fahrzeug am linken Kotflügel erheblich beschädigt wurde. Das Fahrzeug parkte dort seit Dienstag, 17. Dezember, 18 Uhr. Aufgrund des Schadensbildes nimmt die Polizei an, dass es sich beim unfallverursachenden Fahrzeug um einen Lastwagen handelt.

Am Samstag, 21. Dezember, kam es zwischen 9 und 9.30 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht in der Neugasse in Weingarten. Ein unbekannter Fahrzeugführer fuhr gegen einen ordnungsgemäß geparkten Ford Transit und entfernte sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle. „Das Schadensbild lässt darauf schließen, dass der Unfallflüchtige rückwärts aus dem Hof des gegenüberliegenden Weingutes herausgefahren ist und hierbei den hinteren Radkasten des Ford Transit touchiert hat“, heißt es im Polizeibericht. Vor Ort wurden auch Plastikteile einer Rückbeleuchtung aufgefunden. Der Schaden an dem Ford Transit beträgt schätzungsweise 1000 Euro.

Polizei bittet um Hinweise

Die Polizei ermittelt in allen Fällen und bittet um Zeugenhinweise entweder an die Inspektion in Wörth, 07271 92210, E-Mail: piwoerth@polizei.rlp.de, oder in Germersheim, 07274 9580, E-Mail: pigermersheim@polizei.rlp.de

Fahrerflucht ist Straftat

Die Polizei weist darauf hin, dass es sich beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort um eine Straftat handelt, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Nicht selten sind auch Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis die Folge.

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