Kuhardt Dorfplanung: Charakter soll erhalten bleiben

Das Dorf soll seinen Charakter erhalten. Deshalb werden neue Bebauungspläne über Altortsbereiche gelegt.
Das Dorf soll seinen Charakter erhalten. Deshalb werden neue Bebauungspläne über Altortsbereiche gelegt.

Bebauungspläne regeln die Art des Bauens in Kommunen. Kuhardt hat nun erstmals einen Bebauungsplan über ein bestehendes Wohngebiet gelegt. Ein Weiterer wurde für die Kindertagesstätte notwendig.

Die Kindertagesstätte Schatzkiste soll umgebaut und erweitert werden. Grund ist, wie in allen Gemeinden des Landes, das geänderte Kita-Gesetz. Der viergruppigen Kita fehlen eine Mensa und ein Speiseraum, eine erweiterte Küche, Mehrzweck- und Personalräume sowie weitere Toiletten. Die Kita soll zweistöckig werden. Der Umbau des Bestandsgebäudes und der Neubau werden mit Umbau der Photovoltaikanlage nach groben Schätzungen der Architekten rund 4,9 Millionen Euro kosten. Ein Zuschuss soll beantragt werden.

Damit das Gebäude aber rechtssicher gebaut werden kann, muss hier ein neuer Bebauungsplan für das Gebäude erstellt werden. Grund ist, dass der Alte aus dem Jahr 1968 für das Wohngebiet wahrscheinlich nicht mehr rechtssicher ist. So seien unter anderem Änderungen der Folgejahre nicht korrekt eingetragen und beschlossen worden, sagt Ortsbürgermeister Christian Schwab (CDU). Deshalb werde nun ein Bebauungsplan für die Kita erstellt, der auch in Zukunft Erweiterungsmöglichkeiten vorsieht. Einstimmig sollen nun die Öffentlichkeit und Behörden beteiligt werden.

Zwei Parkplätze

Ein weiterer Bebauungsplan ist hingegen ein Stück weiter. In vielen Straßen gibt es Parkplatzprobleme, weil es auf den Grundstücken zu wenige Stellplätze gibt oder diese nicht genutzt werden. Werden Gebäude weiterverkauft oder vererbt, gehe dies oft mit baulichen Veränderungen einher. Um den Dorfcharakter mit seiner Haus- und Hofbebauung zu erhalten, hat Kuhardt das Bebauungsplan-Verfahren „St. Anna-Straße“ angestoßen. Nach einer Anwohnerversammlung und der Offenlage sowie Beteiligung der Bürger und Behörden wurde der Plan nun als Satzung beschlossen – ebenfalls einstimmig. Künftig darf es pro Grundstück nur zwei Wohnungen geben. Für jede Wohnung ab 60 Quadratmeter Fläche sind entsprechend der gültigen Stellplatzsatzung zwei Parkplätze vorzuhalten.

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