Kreis Germersheim Berufung gegen Hetze-Urteil

Ende Dezember 2016 hat das Amtsgericht Germersheim Erdal Akkus, den stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates für Migration und Integration (BMI) des Kreises Germersheim, wegen Volksverhetzung und Verbreitung verbotener Schriften verurteilt. Die Strafe: 3600 Euro auf Bewährung und 1500 Euro an den pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege. Dagegen geht Akkus nun in Berufung. Am Montag beginnt der Prozess vor dem Landauer Landgericht.

Die Richterin am Germersheimer Amtsgericht sieht es als erwiesen an, dass Erdal Akkus im Frühsommer 2015 volksverhetzende Schriften und Bilder verbotener Nazi-Abzeichen auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hatte. Auf türkisch forderte er Menschen dazu auf, türkische Geschäfte zu unterstützen und und jüdische Geschäfte zu meiden. Außerdem wurde der israelische Präsident Netanjahu in Hitlerpose gezeigt. Ebenfalls wurde Adolf Hitler mit Hakenkreuzbinde gepostet sowie dem Hinweis, man werde es noch bereuen, dass er nicht alle Juden vernichtet habe. Strafmildernd war aus Sicht der Richterin die Nationalität Akkus. Als gebürtiger Türke wisse Akkus wahrscheinlich wenig über den Nationalsozialismus in Deutschland und sei sich deshalb der Tragweite seines Facebook-Postings nicht bewusst gewesen. Weil Akkus noch nie zuvor mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sei, sei er zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und der Geldstrafe verurteilt worden. Verteidiger Bülent Döger versuchte dem Gericht glauben zu machen, dass eine Zeugin eine Falschaussage gemacht habe und ein anderer Akkus, von denen es hunderte im Internet gebe, die Posts gemacht habe. Dieser Meinung war das Gericht nicht. Mit ihrer Strafe blieb das Amtsgericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 4500 Euro und keine Bewährungsstrafe gefordert hatte. Gegen das Urteil legte Erdal Akkus Berufung ein. Der Prozess, bei dem alle Zeugen erneut aussagen werden, beginnt am Montag, 5. Februar, um 9 Uhr am Landauer Landgericht.

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