Kreis Germersheim Beide Beteiligten haben Fehler gemacht

WESTHEIM. Streit gab es im Westheimer Gemeinderat in der Dezember-Sitzung 2015 zwischen SPD und FWG/CDU beim Thema zu ehrende Personen beim Neujahrsempfang. Weil Ortsbürgermeisterin Inge Volz (SPD) den Antrag der FWG nicht auf die Tagesordnung genommen hatte, schaltete diese die Kommunalaufsicht ein (wir berichteten). Jetzt hat die Behörde ihre Entscheidung den Beteiligten mitgeteilt.
Bemängelt hatte Susanne Grabau, FWG-Fraktionsvorsitzende im Ortsgemeinderat, dass Inge Volz einen Antrag ihrer Wählergruppe nicht auf die Tagesordnung der Dezember-Sitzung genommen hat. Mit dem wollte die FWG Richtlinien für Ehrungen anstoßen und schlug gleichzeitig einen Erwachsenen vor, der hätte geehrt werden sollen. Inge Volz begründete ihr Vorgehen damals damit, dass schon zu viel auf der Tagesordnung gestanden und sie deshalb den Punkt nicht aufgenommen habe. In einem RHEINPFALZ-Bericht zum Thema Anfang Januar dieses Jahres bereute sie dies im Nachhinein, weil sie wusste, dass sie einen Fehler gemacht hatte. Eigentlich stimmt dies, denn nach Paragraf (§) 34 Absatz 5 der Gemeindeordnung (GemO) ist „auf Antrag (...) einer Fraktion eine Angelegenheit, die zu den Aufgaben des Gemeinderates gehört, auf die Tagesordnung zu setzen“, schreibt die Kommunalaufsicht in ihrem Antwortschreiben. Die Fraktion habe zwei Anträge fristgerecht eingesandt und sie hätten „somit fristgerecht auf die Tagesordnung genommen werden können“. Laut einer Verwaltungsvorschrift zum besagten Paragrafen müssen Anträge mindestens vom Fraktionsvorsitzenden unterschrieben sein. Diese Unterschriften fehlten jedoch und somit waren die Anträge der FWG nicht formgerecht gestellt, sagt Herbert Wirth, Leiter der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung auf Nachfrage. Auch müsse der Gemeinderat für die Angelegenheit zuständig sein. Dies wird aus Sicht der Kommunalaufsicht in Zweifel gezogen, da Inge Volz die „Gewährung von Zuwendungen im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel“ übertragen bekommen hat. „Die Beratung von Vorschlägen für zu ehrende Personen hat allerdings nichts mit der Gewährung von Zuwendungen“ durch die Ortsbürgermeisterin zu tun, so die Behörde. Eine saubere Lösung ist aus Sicht von Wirth und Regierungsrätin Tanja Koch, Leitende Staatliche Beamtin beim Kreis, wenn der Gemeinderat Richtlinien für Ehrungen erlässt und eine eigene Haushaltsstelle schafft, um den Geehrten Zuwendungen zukommen zu lassen. In der Ratssitzung im Februar hat Inge Volz nach einer erneuten Diskussion des Themas im Ortsgemeinderat angekündigt, zum Thema eine Ausschusssitzung einzuberufen (wir berichteten). (wim)