Was Leser ärgert
Aus Teilgeschoss wird bei Abrechnung Vollgeschoss
„Das ist ungerecht“, ärgert sich Werner Jochem im Gespräch mit der RHEINPFALZ, an dem auch andere Betroffene teilnehmen. „Alle haben den Bescheid erhalten, in dem von einer zweigeschossigen Bauweise ausgegangen wird“, aber einige Häuser (etwa 14) sind nur ein- beziehungsweise eineinhalbgeschossig ausgebaut. „Man kann doch kein Geschoss einfach dazu erfinden“, sagt Jochem. Er und seine Mitstreiter wollen erreichen, dass die baulichen Gegebenheiten so anerkannt und abgerechnet werden, wie sie tatsächlich sind. Gegen die Bescheide seien daher Widersprüche bei der Verbandsgemeinde eingelegt worden.
Die Satzung
Diese wurden mit dem Hinweis auf die seit Januar 2021 geltende „Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Westheim“ abgelehnt. Die Satzung besagt, dass – wenn ein Bebauungsplan vorliegt – die festgesetzte zulässige Zahl der Vollgeschosse Abrechnungsgrundlage sind. Im Gebiet „Lange Stockäcker 1“, in dem die genannten Straßen liegen, sind dies zwei Geschosse. Nur in Bereichen, in denen es keinen gültigen Bebauungsplan gibt (wie Altortsbereich Westheim) werde der Ist-Zustand erhoben und entsprechend abgerechnet, erläutert Herbert Lehr von der Verbandsgemeinde Lingenfeld.
„Des is nit richtig, ich geb do äfach kä Ruh“, sagt Jochem – auch im Einvernehmen mit den anderen anwesenden Anwohnern. Der Widerspruch soll vor dem Kreisrechtsausschuss in Germersheim behandelt werden. Außerdem hat sich Jochem an die Bürgerbeauftragte, Barbara Schleicher-Rothmund, gewandt. In beiden Fällen steht die finale Antwort noch aus.
Es geht ums Prinzip
Die Regelungen in der Westheimer Satzung orientieren sich an einer Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebunds. Anfang Mai hat Jochem nun – mit Unterschriften zahlreicher anderer Anlieger – eine Satzungsänderung „wegen Ungleichbehandlung“ beantragt. „Auch wenn die Beträge in Euro vielleicht nicht so wesentlich sind“ – es geht ums Prinzip. Schließlich sei der Feststellungsbescheid auch die Grundlage für alle künftigen Abrechnungen.
„Ich verstehe das Anliegen der Bürger, würde es vielleicht auch als ungerecht empfinden“ betont Ortsbürgermeisterin Susanne Grabau. Den Antrag auf Satzungsänderung werde sie von den zuständigen Abteilungen der Verbandsgemeinde prüfen lassen. Wie auch immer das Ergebnis dieser Prüfung sein wird, möchte die Bürgermeisterin in jedem Fall auf die betroffenen Bürger zugehen und ihnen dann den aktuellen Sachstand erläutern.
Die Fraktion der SPD hat inzwischen einen Antrag für die nächste Sitzung des Gemeinderates gestellt. Sie fordern eine Bürgerversammlung zum Thema wiederkehrende Beiträge.
Info
Sitzung Ortsgemeinderat Westheim, Montag, 16. Mai, 19.30 Uhr, Bürgerhaus. Themen unter anderem: Sanierung Bürgerhaus, Entscheidung SPD-Antrag, Änderung Verkehrsführung in der Wald- und Schillerstraße, Einwohnerfragestunde.