Karlsruhe Tierhändler müssen22 000 Euro zahlen

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Über drei Jahre hat sich Wolfgang Kühn, Leiter der Rechtsabteilung der Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises, mit einer slowakischen Firma um 22.000 Euro gestritten und sich dafür durch die Verwaltungsgerichts-Instanzen gekämpft. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt eine Beschwerde der Tierexporteure zurückgewiesen. Damit ist der Rechtsweg erschöpft.

Es geht um Tierhändler, die bislang gar nicht daran dachten, der Kreisverwaltung Kosten zu erstatten, weil deren Veterinäre ihre Welpen retteten. Das war im März 2012. Ein Transporter mit jungen Hunden verunglückte auf der A 61 bei Schifferstadt. Die Tierärzte nahmen sich der Tiere an, die außerdem teilweise an einer Krankheit litten. Die Tierhändler schalteten einen Wiener Anwalt ein, der der Forderung der Kreisverwaltung erst widersprochen, dann Klage vor dem Neustadter Verwaltungsgericht erhoben hatte. Die Klageschrift landete nach Ablauf der Frist im Briefkasten des Verwaltungsgerichts. Damit wäre die Sache klar gewesen, hätte der Anwalt nicht behauptet, nach österreichischem Recht pünktlich dran zu sein. Bei näherer Prüfung des Falls hatte sich das Argument nicht halten lassen. Allerdings entdeckte ein Jurist des Gerichts einen vorangegangenen Formfehler: Auf dem Kuvert der Kreisverwaltung mit der Rechtsbehelfsbelehrung hätte nach europäischem Recht „eigenhändig“ stehen müssen und es hätte damit allein in die Hände des Anwalts gegeben werden dürfen. Gibt es einen Formfehler, beginnt eine Frist nicht zu laufen. Die Klage konnte gar nicht zu spät kommen und war damit zulässig. So besagt es ein Urteil aus Neustadt. Doch Kühn ging eine Instanz weiter. Die Koblenzer Juristen sollten entscheiden. „Eigenhändig“, so die Meinung der Richter, ist nicht wörtlich zu nehmen, sondern nur von seinem Sinn und Zweck her. Heißt: „Eigenhändig“ ausgehändigt ist das Schreiben auch, wenn es die Kanzleiangestellte in Empfang nimmt. Zwar ließ das Oberverwaltungsgericht die Revision nicht zu, darüber beschwerte sich der Wiener beim Bundesverwaltungsgericht. Ohne Erfolg, wie Kühn nun bekannt gab. Strafrechtlich verfolgt die Staatsanwaltschaft Frankenthal den Fall, um unter anderem zu untersuchen, ob bei dem Transport gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde. Die Aufklärung gestaltet sich schwierig. Die Ermittler sind auf die Hilfe ihrer slowakischen Kollegen angewiesen. Mitte 2013 war ein Rechtshilfeersuchen herausgegangen. (btw)

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