Grünstadt Verteiler sind schneller als der Kopierer

Am Donnerstag fanden die Battenberger in ihren Briefkästen nicht nur das Amtsblatt der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, sondern auch einen „Infobrief Reiterhof“ vor. Wie berichtet, hatte der Gemeinderat zwei Tage zuvor den Punkt auf die Tagesordnung genommen. Bürgermeister Peter Schmidt wurde beauftragt, das dreiseitige Schreiben für die Verteilung kopieren zu lassen.

Den Weg zur Verwaltung hätte er sich sparen können, denn als der Ortschef nach seinem Besuch bei der VG – wo er unter anderem die Vervielfältigung in die Wege geleitet hatte – nach Hause kam, war der Handzettel bereits ausgetragen. Darin wird die Chronik der „Wranglein Ranch“ und der aktuelle Bauantrag zur Erweiterung des Hofs aus Sicht der Ratsmehrheit dargestellt. Anschließend begründet der Rat, weshalb er gegen eine Erweiterung des Hofs ist. Unten drunter stehen die Namen alle r Mitglieder des Gremiums, auch derjenigen, die die von Ratsmitglied Werner Herstein nach eigener Aussage „korrigierte“ Fassung so nicht unterzeichnet hätten. Schmidts Antrag, die Namen durch das neutrale „der Gemeinderat“ zu ersetzen, wurde abgelehnt. Stattdessen wurde er bei der Sitzung gedrängt, die Wurfsendung zu unterschreiben. In der „Information“ wird unter anderem behauptet, dass auf dem Hof, gewerblich Reiten und Kutschfahrten angeboten werden. Nach Angaben der Betreiberin ist das nachweislich falsch. Es wird angeprangert, dass „schwarz“ Unterstände und eine „Rundbogenhalle“ errichtet worden seien. Dabei handelt es sich um Bauten, die eine kleinere Fläche als 100 Quadratmeter haben und die ein privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb – als solcher ist die Ranch anerkannt – normalerweise genehmigungsfrei aufstellen darf. Ausnahme: im Naturpark Pfälzerwald. Gemeinsam mit Fachleuten wurde ein Weg gefunden, diese nachträglich zu genehmigen. Bei der Aufzählung der vorgesehenen Anlage werden auch bestehende Bauwerke aufgeführt. Zudem wird „Wohnraum“ genannt, was nach RHEINPFALZ-Informationen nicht Gegenstand des Bauantrags ist. Definitiv geplant sind eine Maschinenhalle für Traktoren und andere landwirtschaftliche Geräte, ein Offenstall und eine Mistplatte mit Regenschutz. In der Begründung seiner Ablehnung führt der Rat im Wesentlichen Argumente auf, die Fachbehörden und der Kreisrechtsausschuss bereits entkräftet haben. Wie wir am 6. November berichteten, sind die Reiterhof-Gegner beispielsweise der Ansicht, dass der Brandschutz für die Erweiterung nicht gewährleistet sei, da der Pferdebetrieb mehr als 800 Meter vom nächsten Hydranten entfernt liege. Die Juristen im Kreisrechtsausschuss hatten dagegen gehalten, dass dann kaum ein Landwirt einen Stall an einem Feldweg errichten dürfte. Wie dem dreiseitigen Schreiben zu entnehmen ist, sieht die Ortsgemeinde naturschutzrechtliche Belange nicht hinreichend berücksichtigt. Am 28. Februar 2013 hat der Gemeinderat das Einvernehmen zur Bauvoranfrage für die Erweiterung versagt, im Juli desselben Jahres noch einmal. Die Kreisverwaltung hat im Dezember dann das fehlende Einverständnis ersetzt. Ein Widerspruch der Gemeinde wurde im September 2014 zurückgewiesen. Daraufhin hat die Ortsgemeinde am 21. November Klage gegen den Kreis Bad Dürkheim eingereicht. Vor allem wegen dieses laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Neustadt hatte die VG davon abgeraten, den „Infobrief“ zu verteilen. (abf)

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