Carlsberg Neue Baupläne für Kita Spatzennest: Wer trägt die Kosten?

Statt des Spielplatzes könnte hier bald der Anbau stehen.
Statt des Spielplatzes könnte hier bald der Anbau stehen.

Für die Vergrößerung der Kita Spatzennest ist eine Architektin beauftragt worden. Sie soll unter anderem neue Baupläne erstellen. Wer die Kosten dafür trägt, darüber wurde diskutiert.

Die Architektin Gabriele Obenauer soll eine Vorstudie als Planungsgrundlage für einen Anbau an die Carlsberger Kita Spatzennest erstellen. Der Gemeinderat hat auf der jüngsten Sitzung einem entsprechenden Angebot der Fachfrau aus Laumersheim für 4248 Euro zugestimmt. Zudem gab der Rat grünes Licht für die Vermessung des Hauses, weil keine Baupläne existieren.

Uneinig waren sich der Ausschuss und die Verbandsgemeinde jedoch darüber, wer die Neuanfertigung der Baupläne bezahlen soll. Dieser zusätzliche Auftrag kostet noch einmal 3361 Euro. Zudem gab es Diskussionen darüber, wo die alten Papiere hingekommen sein könnten.

Der Ausschuss hatte verlangt, dass die Verbandsgemeinde Leiningerland „noch einmal gründlich in ihrem Keller nachschauen“ sollte. Ortsbürgermeister Werner Majunke (CDU), der bei der Verwaltung nachgehakt hatte, erklärte dem Rat, dass es keine Unterlagen mehr gebe. Auch bei der energetischen Sanierung der Kita vor drei Jahren hätten die Pläne gefehlt.

Schenk: „Die mehr als 3000 Euro sind unnötig“

Die Mandatsträger – allen voran die Mitglieder der SPD-Fraktion – drängen darauf, dass die Verbandsgemeinde Leiningerland die Kosten für die neuen Pläne übernimmt. Der Sprecher der Sozialdemokraten, Stephan Schenk, sagte: „Wir als Ortsgemeinde sind nicht verpflichtet, die Pläne vorzuhalten. Die mehr als 3000 Euro sind unnötig.“ Parteifreund Peter Schakewitsch zeigte sich überzeugt: „Wenn die Pläne nicht bei der VG liegen, so müssten sie doch wenigstens beim Kreis vorhanden sein.“ Genosse Valentin Hoffmann verwies auf die Möglichkeit, dass die Unterlagen beim Architekten sein könnten.

Alte Baupläne nicht mehr aufzufinden

Beim damaligen Planer nachzufragen, sei nicht zielführend, sagt dazu Joerg Schifferstein von der VG-Pressestelle. Architekturbüros seien zwar gesetzlich verpflichtet, Dokumente zehn, maximal 15 Jahre, aufzubewahren. „Das Kita-Gebäude wurde in seiner ursprünglichen Form aber in den 1970er Jahren errichtet und seither immer wieder verändert“, erläutert er. Bei der Kreisverwaltung, bei der sich die VG mehrfach erkundigt habe, seien sie ebenfalls nicht.

Die Verbandsgemeinde könne genauso wenig mit Unterlagen dienen, denn: „1991 wurden alle Baugenehmigungsakten bis zum Jahr 1980 vernichtet, um wieder Platz in den Schränken zu schaffen“, so Schifferstein. „Für die energetische Sanierung des Spatzennestes vor wenigen Jahren waren keine Pläne notwendig, da kein Bauantrag gestellt wurde“, informiert er weiter.

Die Ortsgemeinde ist verantwortlich

Und wer trägt nun die Kosten für das erneute Erstellen der Baupläne? Schifferstein klärt auf: „Für die künftige Erweiterung der Kita ist ein aktualisiertes und digitalisiertes Aufmaß erforderlich. Solche Dokumente hätte es sowieso nicht gegeben.“ Da es sich bei dem Objekt um eine Einrichtung der Ortsgemeinde handle, sei diese für die Finanzierung solcher Pläne verantwortlich. Egal, wie hoch eine Kommune verschuldet sei.

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