Grünstadt Neu ist nicht unbedingt gleich neu

Alle Straßenlampen müssen zukünftig LED-Leuchten haben, die EU will es so. Auch die 98 Laternen in Bissersheim leuchten seit dem vergangenen Jahr mit LED-Technik. Die Gemeinde hat die Grundstücksbesitzer über den Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag an den Kosten beteiligt. Mehrere Bissersheimer haben dagegen Widerspruch eingelegt. Einer dieser Widersprüche wurde in der jüngsten Sitzung des Kreisrechtsausschusses zurückgewiesen.

Wurden die Lampen erneuert oder nur umgerüstet? Das ist der entscheidende Aspekt dafür, ob die Grundstücksbesitzer zahlen müssen oder nicht, erläuterte Vorsitzender Achim Martin. Wenn die Lampen nur umgerüstet wurden, gilt dies beitragsrechtlich als eine Arbeit, die zum laufenden Unterhalt gehört. Für die muss ausschließlich die Gemeinde zahlen. Wenn die Lampen erneuert wurden, dann gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erneuerung einer Straße. Was bedeutet, dass die Bürger sich an den Kosten beteiligen müssen. Klingt eigentlich ganz einfach, ist es aber nicht, wie man im Kreisrechtsausschuss lernen konnte. Denn ob eine Straßenlampe nun erneuert wurde oder nicht, dazu gibt es verschiedene Definitionen und Meinungen. Für 21 der 98 Straßenlampen, die in Bissersheim für mehr oder weniger helles Licht sorgen, hat die Gemeinde die kompletten Kosten übernommen, so Rainer Eberle, zuständiger Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land. Gründe dafür seien, dass die Lampen außerhalb des Gebiets stehen, für das wiederkehrende Ausbaubeiträge gezahlt werden müssen, oder dass die Lampen noch neu waren und deshalb die Kosten nicht auf die Bürger umgelegt werden dürfen. Für die Arbeiten an den anderen 77 Lampen sind laut Eberle Kosten von rund 44.000 Euro angefallen. Davon übernehme die Gemeinde 30 Prozent. Die restlichen rund 31.000 Euro werden über den Wiederkehrenden Beitrag auf die Grundstücksbesitzer umgelegt. Etwa 1500 Euro soll ein Bissersheimer zahlen, der dagegen Widerspruch eingelegt hat. Sein Anwalt argumentierte in der Sitzung, dass nur Teile der Lampen ausgetauscht worden seien, das gelte nicht als Erneuerung. Deshalb könnten die Grundstücksbesitzer nicht zur Kasse gebeten werden. Dem widersprachen Eberle und der Bissersheimer Bürgermeister Heinrich Krauß. Es sei zwar richtig, dass die Lampen nicht komplett entfernt und neue aufgestellt wurden, doch seien so viele Teile ausgetauscht worden, dass Bissersheim quasi ganz neu beleuchtet werde. Das sah auch der Kreisrechtsausschuss so. Die endgültige Erleuchtung dürfte dies allerdings noch nicht sein, ist sich Martin klar. Das Thema sei von „grundsätzlicher Bedeutung“, schließlich scheinen nicht nur über Bissersheim neuerdings LED-Leuchten. Deshalb geht Martin davon aus, dass sich das Verwaltungsgericht Neustadt mit den Lichtquellen befassen muss. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum neuen Lampenschein gebe es schon. Diese Entscheidung betreffe allerdings nur wenige Lampen in einer Straße in Kaiserslautern und sei deshalb auf den Austausch aller Straßenlampen in einem Ort nicht zu übertragen. (ann)

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