Grünstadt Kosten beim Grabaushub sorgen für Kontroverse

Mit dem Tod wird auch Geld verdient, beispielsweise mit dem Grabaushub. Das hat jetzt für Streit gesorgt, der über die Grenzen d
Mit dem Tod wird auch Geld verdient, beispielsweise mit dem Grabaushub. Das hat jetzt für Streit gesorgt, der über die Grenzen der Friedhöfe (hier symbolisch der Friedhof in Grünstadt) hinausgeht.

Dass ein neues Unternehmen den Grabaushub in einigen Orten der Verbandsgemeinde übernehmen soll, sorgt in den Gemeinderäten – allen voran Bockenheim – für Unruhe. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung und der nachfolgenden Auftragsvergabe durch die VG wurden in den Ratssitzungen laut.

Bislang übernahm die Arbeiten die Grabherstellungsfirma Kirsten Nickel aus Weitersweiler. Diese wollte ihre Preise aufgrund von Lohnsteigerungen erhöhen. Dies teilte die Firma der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land mit. Nach der fristgerechten Kündigung der Firma Nickel schrieb die VG für die betroffenen Ortsgemeinden die Grabaushubarbeiten neu aus. Die Ausschreibung wurde durchgeführt, „wie wir das schon seit ewigen Zeiten machen“, sagte VG-Bauamtleiter Erwin Fuchs. Zwölf Firmen aus Grünstadt sowie der näheren und weiteren Umgebung – laut Fuchs „alle, die etwas mit Grabaushub, Bestattungen oder Steinmetzarbeiten zu tun haben“ – wurden angeschrieben. „Ein großes Problem hierbei war, dass spezielle Grabaushub-Fachfirmen auf dem Markt nur sehr eingeschränkt verfügbar sind“, sagt Fuchs. Lediglich zwei dieser Firmen gaben Angebote ab: die Firma Nickel und die Firma Dieter Oechsle, Bau- und Möbelschreinerei, Gerolsheim. Die VG empfahl den Räten laut Fuchs „auf Grund der günstigsten Gesamtangebotssumme“ die Gerolsheimer Firma Oechsle. Besonders genau nachgerechnet wurde allerdings in Bockenheim. Hier kamen die Ratsmitglieder zu dem Ergebnis, dass unterm Strich die Firma Nickel günstiger angeboten habe. Nickel listete beispielsweise in den Unterlagen die Urnenbeisetzung mit 168,07 Euro auf, Oechsle hingegen mit 248 Euro. Zudem, sagte der Bockenheimer Beigeordnete für Friedhofangelegenheiten Dieter Rösener (parteilos), seien Containeraufstellungen für die ausgehobene Erde im Preis der Weitersweiler Firma enthalten, bei dem Gerolsheimer Anbieter werde dieser Teil der Arbeiten zusätzlich berechnet. Der Bockenheimer Ausschuss votierte deshalb im September einstimmig für Nickel. In einer folgenden Ratssitzung wurde der Punkt wegen der Unklarheiten vertagt. Außerdem gab es in Bockenheim viel Lob für die Firma Nickel, der vom Rat Zuverlässigkeit und Arbeitsausführung „auf hohem Qualitätsstandard über all die Jahre“ bescheinigt wurde. Zähneknirschend votierte der Gemeinderat im Dezember aber dann doch mehrheitlich für Oechsle. Es sei ein „reiner VG-Verwaltungsakt“ gewesen, dem sich Bockenheim gebeugt habe, kommentierte Rösener später gegenüber der RHEINPFALZ. Und deutete eine Kündigung an, sollte es mit dem neuen Anbieter nicht so ordentlich laufen wie bisher. Währenddessen rügte die Firma Nickel die Ausschreibung der Verbandsgemeinde wegen „Informationsdefiziten“. Ihr seien die Leistungsbeschreibungen zu wenig detailliert, es seien keine gleichen Voraussetzungen geschaffen worden. Außerdem habe es seitens des Konkurrenten „Mischkalkulationen“ gegeben, bei der Einheitspreise auf andere Positionen umgelegt worden seien, was so nicht zulässig sei, führte Nickel an. Daraufhin schwenkte die Verwaltung um, gab der Beschwerde nach und hob die erste Ausschreibung vom Juli auf. Gleichzeitig startete die VG eine neue Ausschreibung „mit Nachbesserungen bei den Leistungsbeschreibungen sowie bei der Gewichtung der einzelnen Positionen“, sagte Fuchs. Zum neuen Abgabetermin der Angebote am 16. November – er wurde laut Fuchs zuvor „wegen nochmaliger Rügen der Firma Nickel und dadurch bedingter Nachbesserungen“ verschoben – lag dann nur ein Angebot vor, von der Gerolsheimer Firma Oechsle. Der Anbieter Nickel hatte sich zwischenzeitlich bei der Kreisverwaltung mit dem Betreff „Verstoß gegen das Vergaberecht“ beklagt. Am 27. November antwortete die Kreisbehörde dem Unternehmen aus Weitersweiler, dass mit den nachträglichen Detail- und Leistungsbeschreibungen und weiteren Änderungen die VG Grünstadt-Land, die „die Verwaltungsgeschäfte für die Ortsgemeinden führe“, bei dem Vergabeverfahren alles richtig gemacht habe. Dass sie bei der zweiten Ausschreibung nicht zum Zuge kam, begründet Nickel unter anderem damit, dass sie die VG nochmals am 10. November gerügt habe, „um eine einheitliche Leistungsbeschreibung zu bekommen“. Zudem habe die Stellungnahme der Kreisverwaltung (vom 27. November) zu lange auf sich warten lassen. „Da war ohne mein Wissen, ob die Ausschreibung überhaupt zum 16. November stattfindet, diese schon vorbei. Die Nachprüfstelle war nicht in der Lage, mir zeitnah ihre Einschätzung mitzuteilen. Das fand ich skandalös“, kritisiert Nickel. Da sie wegen fehlender Informationen nicht hätte kalkulieren können, habe sie auch kein Angebot für den zweiten Submissionstermin 16. November abgeben können. Dies sei „sehr wahrscheinlich so gewollt gewesen“, weil sie „gestört“ habe, mutmaßt Nickel, die das Verfahren über den Rechtsweg prüfen lassen will.

x