Frankenthal Strohhutfest: Messer können eingezogen werden

Bestimmte Arten von Messern, etwa dieses Faustmesser, gelten als Waffen und dürfen in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden
Bestimmte Arten von Messern, etwa dieses Faustmesser, gelten als Waffen und dürfen in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden.

Das Mitbringen von Messern auf das Strohhutfest und mögliche Kontrollen sowie Verbote beschäftigen die AfD in einer Anfrage im Stadtrat. Man erfahre „zurzeit von diversen Messerangriffen auf Personen in der Öffentlichkeit“, so die Begründung. In ihrer Stellungnahme verweist die Verwaltung auf das Waffenrecht. Messer mit einer Klinge, die länger als zwölf Zentimeter ist oder einhändig feststellbar, sind demnach in der Öffentlichkeit verboten. Verstöße gegen das Waffenrecht kontrolliere die Polizei, der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) dürfe Personen, etwa auf dem Strohhutfest, nicht durchsuchen. Sollte ein als Waffe geltendes Messer jedoch offen getragen werden, könne der KVD es einziehen. Vorfälle mit einem Messer seien aus der Vergangenheit nicht bekannt, ein ausdrückliches Verbot deshalb nicht im Sicherheitskonzept aufgenommen. Man werde das Thema aber aufgreifen sowie die Allgemeinverfügung zum Strohhutfest überprüfen und überarbeiten, sichert die Stadt zu.

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