Frankenthal/Ludwigshafen Prozess um Kontaktverbot: Schöffe krank, Urteil verschoben

Bis zu drei Wochen kann die Hauptverhandlung in einem Strafprozess unterbrochen werden.
Bis zu drei Wochen kann die Hauptverhandlung in einem Strafprozess unterbrochen werden.

Plädoyers und Urteil standen für Mittwoch auf dem Programm der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Frankenthal in einem Prozess, in dem ein 39-Jähriger wegen Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht angeklagt ist. Doch daraus wurde nichts. Vorsitzender Richter Karsten Sauermilch teilte den am Verfahren Beteiligten und den Zuhörern mit, dass sich ein Schöffe krank gemeldet hatte. Was bedeutet, dass nicht verhandelt werden konnte. Bis zu drei Wochen kann die Verhandlung unterbrochen werden, eine längere Unterbrechung erlaubt die Strafprozessordnung nicht. Die Kammer wollte gleich einen neuen Termin festlegen, doch der Anwalt des Angeklagten war dazu nicht in der Lage. Derzeit ist offen, wann der neue Termin für Plädoyers und Urteil stattfindet.

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