FRANKENTHAL RHEINPFALZ Plus Artikel Kritik an Flohmarkt-Chaos

Weil der Markt auf dem privaten Real-Gelände stattgefunden habe, könne die Stadt dort nicht regelnd einschreiten, erklärte Bürge
Weil der Markt auf dem privaten Real-Gelände stattgefunden habe, könne die Stadt dort nicht regelnd einschreiten, erklärte Bürgermeister Knöppel.

Ein Verkehrschaos und unter dem Gesichtspunkt der Corona-Pandemie unangemessenes Verhalten der Besucher bei einem Flohmarkt auf dem Gelände des Real-Markts am Sonntag, 21. Juni, hat die SPD im Ortsbeirat Studernheim kritisiert.

Durch den großen Besucherandrang auf dem Markt sei es in den umliegenden Straßen zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch rücksichtsloses Parkverhalten gekommen, berichtete die SPD-Sprecherin, Beiratsmitglied Aylin Höppner, bei der Sitzung am Dienstag in der Eichwiesenhalle. Der Bus habe zeitweise Schwierigkeiten gehabt, die Sonnenstraße zu passieren.

„Viele Besucher haben keine Maske getragen. Bei dieser Enge hätte Studernheim leicht zu einem Corona-Hotspot werden können“, meinte Höppner. Sie wollte in verschiedenen Fragestellungen wissen, ob die Verwaltung das Geschehen nicht besser hätte kontrollieren können, und ob sie nicht sogar hätte regelnd einschreiten müssen. Ortsvorsteher Karl Ober (SPD) bestätigte die aus seiner Sicht teils „chaotischen Zustände“: „Die Umgebung war von der Einfahrt zum Real bis zur Brücke Richtung Eppstein vollständig zugeparkt. Busbuchten waren nicht mehr zu erkennen.“

Privater Betreiber

Bürgermeister Bernd Knöppel (CDU) äußerte sich erst einmal zur rechtlichen Situation. Demnach habe ein privater Betreiber den Flohmarkt auf einem privaten Gelände veranstaltet. Nur weil die Veranstaltung an einem Sonntag stattgefunden habe, habe sie durch die Stadt genehmigt werden müssen. Ein Sicherheits- und Parkkonzept sei erst bei Veranstaltungen ab 5000 Besuchern zu erstellen. Die seien zu diesem Flohmarkt nicht erwartet worden. Deshalb sei ein solches Konzept nicht als notwendig erachtet worden.

Der Betreiber des Flohmarktes sei im Vorfeld auf das geltende Hygienekonzept hingewiesen worden. Bei Kontrollen seien keine Verstöße festgestellt worden, so Knöppel. Auf dem Platz habe Maskenpflicht bestanden. Masken hätten im Eingangsbereich zum Flohmarkt erworben werden können. Schilder mit dem Hinweis auf die Maskenpflicht und einen Mindestabstand seien angebracht gewesen.

Genauer hinschauen

Allerdings sei es zulässig, dass nach der neuen Corona-Schutzverordnung bis zu zehn Personen zusammen auftreten könnten, ohne den Mindestabstand einzuhalten. Im Prinzip gelte die Verordnung auch nur für den öffentlichen Raum, nicht aber für Privatgelände. Auf Privatgelände dürfe der kommunale Vollzugsdienst nicht einschreiten. Der Veranstalter habe das Hausrecht. Am gleichen Tag habe in Oggersheim-West auf dem Metro-Gelände ein ähnlicher Andrang bei einem Flohmarkt geherrscht, ergänzte Knöppel.

Gerade mit Blick auf das Parkverhalten werde der Ordnungsdienst bei den nun angekündigten Flohmärkten unter anderem auf dem Festplatz jedoch genauer hinschauen, betonte der Bürgermeister.

x