Donnersbergkreis Verfahren eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen Norbert Ritzmann aus Teschenmoschel, Mitglied der SPD-Fraktion im Rockenhausener VG-Rat, wegen übler Nachrede ist eingestellt worden. Das hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern auf RHEINPFALZ-Anfrage mitgeteilt. Wie berichtet, hatte Helmut Hyner (FWG) seinen Ratskollegen angezeigt.

Auslöser war eine am 29. Januar in unserer Zeitung veröffentlichte Stellungnahme, mit der Ritzmann auf eine vorherige Stellungnahme Hyners reagiert hatte. Darin hatte der SPD-Vertreter den Fraktionsvorsitzenden der FWG aufgefordert, „sich mehr vor Ort zu informieren, anstatt sein Halbwissen aus dem Hörensagen Dritter zu schöpfen und andere bei jeder Gelegenheit ausgiebig zu beleidigen – oder, wie in Dörrmoschel auf der Veranstaltung der FWG geschehen, betroffene junge Frauen mit anderer Meinung kurzerhand aus dem Saal zu ekeln.“ Dieser Darstellung hatte Hyner in mehrerlei Hinsicht widersprochen: Bei dem Zwischenfall habe es sich nicht um mehrere, sondern um eine Frau gehandelt – diese sei zudem weder jung noch habe sie nach dem Disput den Saal verlassen. Außerdem werde der Eindruck erweckt, er würde ständig „andere“ in „strafrechtlich erfüllender Weise“ beleidigen. Aus diesem Grund hatte Hyner bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Strafanzeige erstattet. Leitender Oberstaatsanwalt Volker Gehring teilte nun mit, das Verfahren sei gemäß Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden, „weil die fragliche Äußerung nach Überprüfung ihres Kontextes von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und damit nach Paragraf 193 des Strafgesetzbuchs wegen Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt war“. Kontext der Äußerung sei der Landtagswahlkampf vor dem 13. März gewesen. „Anzeiger und Beanzeigter waren als Mandatsträger in diesem Wahlkampf engagiert“, so Gehring. (kra/Archivfotos: Nobi)

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