Donnersbergkreis Silvesterfeuerwerk: Donnersbergkreis setzt auf Vernunft statt Verbote

Verboten ist es nicht, dennoch wird’s solche Szenen mutmaßlich nicht geben: Silvesterfeuerwerk über Göllheim zum Jahreswechsel 2
Verboten ist es nicht, dennoch wird’s solche Szenen mutmaßlich nicht geben: Silvesterfeuerwerk über Göllheim zum Jahreswechsel 2017/2018.

Ein generelles Böllerverbot für Silvester gibt es im Donnersbergkreis nicht. Wie Tanja Gaß, Abteilungsleiterin Ordnung und Verkehr bei der Kreisverwaltung, auf RHEINPFALZ-Nachfrage mitteilt, sind im Landkreis „keine Plätze ausgewiesen, auf denen es ein Verbot gibt, Alt-Feuerwerksbestände aus vergangenen Jahren zu zünden“.

Während der Donnersbergkreis auf die Vernunft seiner Bürger setzt, haben einige andere Kommunen – auch in der Pfalz – im Vorfeld des Jahreswechsels Allgemeinverfügungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verbieten. Bund und Länder hatten kein generelles Abbrennverbot beschlossen, lediglich der Böllerverkauf an Privatpersonen ist bundesweit untersagt. Damit soll die Anzahl der Verletzungen durch einen unsachgemäßen Gebrauch von Silvester-Feuerwerk reduziert werden, um so die Situation in den Krankenhäusern nicht weiter zu verschärfen.

Appell von Landrat und Bürgermeistern

Seit 28. Dezember gilt in Rheinland-Pfalz zudem die Regelung, wonach private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen im öffentlichen Raum nur noch mit höchstens zehn Personen erlaubt sind. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer solchen Zusammenkunft teilnimmt, ist das Treffen auf Mitglieder des eigenen Haushalts und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes begrenzt. Landrat Rainer Guth, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Verbandsgemeinden im Donnersbergkreis sowie das Gesundheitsamt haben jüngst appelliert, achtsam zu feiern und sich auch vor dem Familienbesuch möglichst testen zu lassen.

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