Donnersbergkreis Rüssinger Protest erfolgreich

Genau gezielt: Steffen Straub (verdeckt) hat für Wormatia Worms am Samstag per Freistoß die 2:1-Führung erzielt und auch zum 1:0
Genau gezielt: Steffen Straub (verdeckt) hat für Wormatia Worms am Samstag per Freistoß die 2:1-Führung erzielt und auch zum 1:0 getroffen. Aus Sicht der Rüssinger war er aber gar nicht spielberechtigt. Deswegen legten sie Protest gegen die Wertung der Partie ein.

«Rüssingen.» Es ging um alles. Und alles, die Arbeit einer Saison, ist dahin. Mit einem Schlag. Der VfR Wormatia Worms II landete den gröbsten vorstellbaren Patzer in der Relegation: Im zweiten Aufstiegsspiel gegen den TuS Rüssingen stellte er einen Regionalliga-Mann auf, der laut Spielordnung gar nicht hätte eingesetzt werden dürfen – und muss nun die herbe Strafe verkraften. Wie die Spruchkammer des Südwestdeutschen Fußballverbandes (SWFV) gestern Nachmittag entschied, wird der Wormatia-Sieg für den TuS gewertet. Der ist somit, sehr wahrscheinlich, Verbandsliga-Aufsteiger.

Steffen Straub. 22 Jahre, Mittelfeldregisseur bei Regionalligist Wormatia Worms, 26 Liga-Einsätze, vier Tore. Die Visitenkarte des gebürtigen Ludwigshafeners kann sich sehen lassen. Auf dem Feld liefert er. Auch am Sonntag im Relegationsrückspiel der Wormatia II gegen den TuS Rüssingen. Straub war der alles überragende Mann. Von der Ersten in die Zweite beordert, netzte das Regionalliga-Ass beim Wormser 3:1-Sieg gegen die Yalcin-Elf zweimal ein – darunter ein 20-Meter-Freistoßhammer. Dank Straub erzwang die Wormatia ein drittes Entscheidungsspiel in Alzey, um den dritten Aufsteiger in die Verbandsliga zu ermitteln. Nur: Der Erfolgsgarant stand unerlaubt auf dem Feld. Denn nach der Spielordnung des SWFV ist ein Akteur, der nach der viertletzten Partie der Ersten im unterklassigen Team seines Klubs eingesetzt wird, dann spielberechtigt, wenn er am Stichtag der laufenden Saison (in diesem Falle der 1. Juli 2016) keine 22 Jahre alt war. Eine ganz bittere Pille für die Wormser. Straub wurde nämlich am 14. Juni 1994 geboren – am Stichtag war er also seit zweieinhalb Wochen 22. Entweder haben die Wormaten gewaltig gepokert. Oder sie haben sich einfach unverzeihlich geirrt. „Wenn ich drei Regionalliga-Spieler einsetze, muss ich auch gucken, wer spielen darf. Das wundert mich wirklich“, meint Klaus-Peter Hornung, Vorsitzender des TuS Rüssingen. In Paragraf 27 „Einschränkung der Spielberechtigung“ steht im Wortlaut geschrieben: „Verstöße gegen diese Bestimmungen führen gem. § 29 der Spielordnung zum Spielverlust.“ Der Fauxpas der Wormaten wurde deshalb von der Verbandsspruchkammer gestern mit einer 0:2-Niederlage bestraft – was den zweiten Rüssinger Sieg und somit den Aufstieg für den TuS bedeutet. Zwar nennt das SWFV-Statut in Paragraf 29 die Einschränkung, dass das Spiel nur verloren ist, wenn der betroffene Verein nicht eindeutig nachweisen kann, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt zu haben. Doch was ist vorsätzlich, was grob fahrlässig? „Wenn die Ordnung eindeutig sagt, dass einzusetzende Spieler nicht älter als 21 sein dürfen, kann man schlecht von einem Versehen sprechen“, erklärte Staffelspielleiter Jürgen Veth auf Anfrage. Grob fahrlässig war das Aufstellen Straubs allemal – schließlich hätten Trainer und Funktionäre des VfR II prüfen müssen, wer aus der Regionalliga auflaufen darf. Taten sie offenbar nicht. Und das kostet sie jetzt wohl die Verbandsliga. Binnen sieben Tagen kann die Wormatia Berufung einlegen. Da die Spielordnung allerdings eine eindeutige Verfahrensweise vorsieht, wird sie gute Gründe brauchen, um eine Neuansetzung zu erzwingen. Ein VfR-Verantwortlicher war gestern Nachmittag nicht zu erreichen. Wie Hornung schilderte, legte er am Montagmorgen beim SWFV Beschwerde ein – weil ihn der TuS Bedesbach-Patersbach auf den Wormser Lapsus hinwies. Glück für den Bezirksligisten. Denn der hält nun gleichzeitig die Klasse. „Straub hätte ganz klar nicht spielen dürfen. Laut Statuten muss das Spiel als verloren gewertet werden. Das steht so drin“, weiß Hornung. Die Wormatia hatte um Nachsicht gebeten und auf eine Neuansetzung des Rückspiels plädiert, „damit die junge Mannschaft nicht für einen Fehler der Verantwortlichen bestraft“ werde, meinte Veth. Umsonst, befand die Spruchkammer. So ärgerlich es für die Wormatia ist: Das Spiel musste mit 2:0 an den TuS Rüssingen gehen! Sonst könnte jeder bei einem Verstoß eine Wiederholung einfordern. Das dritte Spiel morgen in Alzey fällt somit aus.

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