Sankt Alban Photovoltaikanlage: Rat bringt Bebauungsplan auf den Weg

Auf einer Fläche von gut fünf Hektar soll auf Sankt Albaner Gebiet eine Photovoltaikanlage errichtet werden.
Auf einer Fläche von gut fünf Hektar soll auf Sankt Albaner Gebiet eine Photovoltaikanlage errichtet werden.

Damit auf Sankt Albaner Gebiet eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden kann, muss der Gemeinderat die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen. Nun hat er den ersten Schritt getan.

Einstimmig hat der Rat laut Ortsbürgermeisterin Petra Becher den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Solarpark in der Gewanne Im Morkenfeld am Wäldchen“ beschlossen. Das betreffende Areal liegt südöstlich des Hengstbacherhofes. Den Entwurf für den Bebauungsplan hat die Firma IGR in Rockenhausen erstellt.

Den Grundsatzbeschluss für das Projekt hatte der Rat bereits vor zwei Jahren gefasst. Damals war eine Fläche von rund 12,8 Hektar vorgesehen – nach Verhandlungen und Gesprächen sind davon 5,3 Hektar übrig geblieben, mit denen es nun in das Bebauungsplan- und Genehmigungsverfahren geht. Realisieren möchte die Anlage die Energiekontor AG mit Hauptsitz in Bremen. Diese verfügt über mehrere Büros im In- und Ausland und ist laut der firmeneigenen Homepage ein führender deutscher Projektentwickler sowie Betreiber von Wind- und Solarparks.

Flächen derzeit noch landwirtschaftlich genutzt

Geplant sind Solarmodule mit einer Gesamtleistung von 5,8 Megawatt-Peak. Alle betroffenen Grundstücke befinden sich in Privateigentum und werden derzeit landwirtschaftlich teils als Acker-, teils als Grünland genutzt. Laut der Baunutzungsverordnung soll die Fläche als „Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan sind die betreffenden Grundstücke noch als Flächen für Landwirtschaft dargestellt. Da die Bodengüte nicht den entsprechenden Wert übersteigt, ist zur Genehmigung kein Zielabweichungsverfahren erforderlich.

Vorgesehen ist auf einer Fläche von 75 Quadratmetern auch die Errichtung einer Wechselrichter- und Trafostation. Die örtliche und regionale Verkehrsanbindung erfolgt über die L400 und die K26. Der Ausgleich für die Eingriffe in die Natur und Landschaft soll über anzulegende Blühflächen erfolgen. Im Rahmen der Neuaufstellung des Teilflächennutzungsplans der VG Nordpfälzer Land müsste dieser Bereich dann entsprechend angepasst werden.

VG-Rat muss Studie noch beschließen

In der von der Landesplanungsbehörde geforderten und der VG in Auftrag gegebenen Standortuntersuchung ist dieses Gebiet fast vollständig – lediglich eine kleinere Teilfläche fehlt – als gut geeignete Photovoltaik-Potenzialfläche deklariert worden. Allerdings ist die Studie noch nicht in trockenen Tüchern: Es fehlt noch der Beschluss des VG-Rates, welche Areale in den jeweiligen Gemeinden letztlich im neuen Flächennutzungsplan-Teilplan „Regenerative Energien“ ausgewiesen werden.

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