Donnersbergkreis Mit dem Handy in die Tarif-Falle

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Der Speyerer hatte offenbar vergessen, seine neue SIM-Karte mit Internet-Flatrate zu aktivieren. Deshalb griff der gut 15 Jahre alte Tarif, nach dem jedes Megabyte mit mehr als fünf Euro zu Buche schlägt. Bislang hatte der Mann nur telefoniert und SMS versendet, jetzt schaute er im Internet Filme – dank der neuen SIM-Karte, einem Surfstick und Laptop. Hohe Kosten durchs Surfen mit alten Handyverträgen: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kennt das Problem. „Genaue Zahlen können wir nicht nennen, aber uns sind viele ähnlich gelagerte Fälle bekannt“, berichtet Cläre Pillath vom Referat Telekommunikation und Digitale Medien. Meist steckten Verbraucher, die bislang nur ein klassisches, nicht Internet-fähiges Handy benutzt haben, ihre alte SIM-Karte in ein neues Smartphone, sagt sie. Die Mobilfunkkunden seien sich oft nicht bewusst, welch hohe Kosten durch die Internetnutzung mit einem alten Vertrag entstünden. Besonders häufig betroffen seien Senioren. Sie rät davon ab, die SIM-Karte eines nicht Internet-fähigen Handys einfach in ein neues Smartphone einzusetzen. Zudem müsse eine neue SIM-Karte aktiviert werden. Wie kann man sich generell vor hohen Rechnungen schützen? Eine Möglichkeit sind Prepaid-Tarife ohne automatische Nachbuchung zusätzlicher Gebühren. Aber die Verbraucherzentrale hat noch einen Tipp: Spezielle Apps wie „3G Watchdog“ für Android-Smartphones etwa kontrollieren den Datenverbrauch. Wer eine unverhältnismäßig hohe Rechnung erhält, soll sich laut Verbraucherzentrale zur Wehr setzen und Unterstützung annehmen. Hilfe böten auch Rechtsanwälte an. Betroffene könnten sich auf die sogenannte Fürsorge- oder Hinweispflicht des Anbieters berufen. Das heißt, „bei ungewöhnlich steigenden Kosten müssen die Mobilfunkanbieter die SIM-Karte ihrer Kunden rechtzeitig sperren oder eine warnende SMS versenden“, weiß die Expertin. Sie macht auf entsprechende Gerichtsurteile aufmerksam. Jedoch müsse stets der Einzelfall betrachtet werden. Einige Mobilfunkanbieter haben inzwischen ein standardisiertes Vorgehen in solchen Fällen. Sie kappen die Rechnung bei einer bestimmten Höhe und/oder richten für den Kunden eine mobile Flat, also einen Pauschalpreis, ein. Das war auch beim betroffenen Speyerer der Fall. Bei seinem Anbieter O2 griff ein Kostenschutz, die Rechnung wurde bei 99 Euro gekappt. Aus Kulanz wurde ihm dieser Betrag später ganz erlassen. Eine Anfrage unter großen Mobilfunkanbietern ergab, dass auch diese gemäß ihrer Fürsorge- und Hinweispflicht reagieren. 1&1 warnt etwa mit einer SMS seine Kunden ohne Internet-Flatrate, falls sie surfen und hohe Kosten drohen, sagt ein Pressesprecher. Vodafone verweist auf seine Tarife mit ausreichend Datenvolumen, „die überhöhte Kosten gar nicht erst zulassen“, so ein Sprecher. Werde dennoch ein übermäßig hoher Datenverkehr festgestellt, greife eine Kostengrenze; gleichzeitig informiere Vodafone den Betroffenen. Registriert die Telekom ungewohnt hohen Datenverkehr, werde Kontakt zum Kunden aufgenommen. Das Unternehmen verweise dann auf eine Flatrate und darauf, dass mit dem bisherigen Tarif hohe Kosten entstehen können, „die der Kunde auch zu bezahlen hat“, unterstreicht der Sprecher. Er hegt Zweifel, dass das Einsetzen von SIM-Karten aus nicht Internet-fähigen Handys in moderne Smartphones – wie von der Verbraucherzentrale beschrieben – möglich ist. Denn neuere SIM-Karten seien kleiner.

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